BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren

Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) vom 5.10.2018

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist, die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. „BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren“ weiterlesen

BUND kritisiert Vorbereitungen von NRW-Landesregierung und RWE zur Rodung im Hambacher Wald

Pressemitteilung vom 13.9.2018 vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Anlässlich der Räumung der Baumhäuser von Aktivisten im Hambacher Wald in Nordrhein-Westfalen sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger:

„Wir sind empört darüber, dass RWE offenbar die Räumung des Hambacher Waldes veranlasst hat. Die Landesregierung assistiert dabei mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung. So wird der Eskalation des Konfliktes unnötig Vorschub geleistet. Die Räumung der Aktivisten soll eindeutig die Rodung des Waldes vorbereiten. „BUND kritisiert Vorbereitungen von NRW-Landesregierung und RWE zur Rodung im Hambacher Wald“ weiterlesen

Braunkohlentagebau Hambach: RWE beantragt Zwangsenteignung des BUND

Pressemitteilung des Umweltverbands BUND Nordrhein-Westfalen vom 21.12.20125

Umweltschützer kündigen Widerstand an / „Landesregierung macht sich zum RWE-Komplizen“

Nach Angaben des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die RWE Power AG jetzt bei der Bezirksregierung Arnsberg die Zwangsenteignung des BUND-Grundstücks im Bereich des Braunkohlentagebaus Hambach beantragt. RWE begründet die Maßnahme damit, dass die bergbauliche Inanspruchnahme des Grundstücks für die ordnungsgemäße Führung des Tagebaus notwendig sei. Der BUND hält die Grundabtretung dagegen für unzulässig, da die Gewinnung und Nutzung der Braunkohle wegen der schwerwiegenden Umwelt- und Klimafolgen nicht dem Wohle der Allgemeinheit diene. „Braunkohlentagebau Hambach: RWE beantragt Zwangsenteignung des BUND“ weiterlesen

13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)

Gesetz zur Beschränkung des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10) vom 13_August_1968__
Screenshot: Bundesanzeiger

Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.

Das Gesetz verpflichtete u.a. die Deutsche Bundespost „das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs“ (Art. 1 § 1 Abs. 2) von jedweder Person in Westdeutschland und Westberlin zu ermöglichen. Beantragen durften dies „berechtigte Stellen“, u.a. der Bundesnachrichtendienst, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und alle Landesverfassungsschutzämter. Bewilligen durften dies die „zuständigen“ Bundesminister und Landesminister, sowie „im Übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister“ (§ 5).

Neben dem heutigen Kanzleramtsminister schuf das westdeutsche Gesetz vom August 1968 auch die Gremien, die heute in der Berliner Republik „Parlamentarisches  Kontrollgremium“ und „G 10-Kommission“ genannt werden (§ 9).

Rechtlicher Hinweis: für die Abschrift wird keine Gewähr geleistet

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Tagung „Atommüll ohne Ende, Teil 2“

Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Am 20. Juni, ein halbes Jahr vor ihrem geplanten Ende, will die Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ in Berlin noch schnell ihre “Auftaktveranstaltung” zur Öffentlichkeitsbeteiligung abarbeiten.

An dieser Simulation können wir Wendländer uns nicht beteiligen, ohne zum Alibi zu verkommen. Mit echter Mitbestimmung hat das nichts zu tun. „Tagung „Atommüll ohne Ende, Teil 2““ weiterlesen

Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!

Stellungnahme des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013

Stuttgart: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit dem heute zur Mischfinanzierung von Stuttgart 21 erlassenen Urteil (7 K 4182/11) zwar die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, aber zugleich die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. „Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!“ weiterlesen

Bauzeitenverlängerung bei S21 verbietet einen Beginn des Grundwassermanagements

Die Presseerklärung vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Stuttgart zu der am Dienstag vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) auf Antrag der Bahn AG abgebrochenen Erörterungsverhandlung des Städtebau-Projekts „Stuttgart 21“ (S21) im Stuttgarter Apollo-Theater.

Bei der chaotischen Erörterungsverhandlung über das Grundwassermanagement von Stuttgart 21, die bekanntlich vorgestern Nachmittag mit einem Abbruch des Verfahrens wegen Befangenheit des Sitzungsleiters endete, ging im Trubel eine ganz wichtige fachliche Aussage der Bahn unter: „Bauzeitenverlängerung bei S21 verbietet einen Beginn des Grundwassermanagements“ weiterlesen

Wer finanziert Stuttgart 21?

Offizielle Projektkosten: 4, 2 Mrd Euro. Kosten für Stuttgart: 1,79 Mrd Euro. Kosten für Baden-Württemberg: 1.4 Mrd Euro. Kosten für Landkreise: 74 Millionen Euro. Deutsche Bahn AG und Bund: 803 Millionen Euro Gewinn.

Eine Video-Recherche aus Stuttgart.

Einer der Gründe, warum die Berliner Bundesregierung und der in ihrem Besitz befindliche Staatskonzern Deutsche Bahn AG mit allen Mitteln versuchen das Programm „Stuttgart 21“ (S21) weiter ablaufen zu lassen und gegen den Widerstand der Stuttgarter durchzusetzen, sind finanzieller Natur. Entgegen den Darstellungen von Bund und Bahn müssen diese nämlich real nicht einen einzigen Cent für „Stuttgart 21“ bezahlen, sondern profitieren auch noch in enormer Höhe. Demgegenüber zahlen alle Kosten des Programms S21, welches den sich bis zum Jahre 2021 hinstreckenden Bau einesTiefbahnhofs unter der Innenstadt von Stuttgart beinhaltet, samt und sonders die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr. „Wer finanziert Stuttgart 21?“ weiterlesen

Stuttgart 21-Gegner übergeben in Heilbronn Millionen-Scheck

Einen Scheck in Höhe von 220.000.000 € für sinnvolle Bahnausbau- und Bahnrenovierungsmaßnahmen übergibt eine Delegation von Stuttgart 21-Gegnern heute um 12.00 Uhr auf dem Heilbronner Kiliansplatz an die Heilbronner Bürger.

Mit dieser symbolischen Scheckübergabe machen die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam, dass die derzeit für das Milliardengrab Stuttgart 21 eingeplanten Mittel in anderen Regionen Baden-Württembergs dringend gebraucht werden. „Stuttgart 21-Gegner übergeben in Heilbronn Millionen-Scheck“ weiterlesen