BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren

RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus

BAYER: Einschüchterung von Umweltgruppen vor Gericht

Am Düsseldorfer Landgericht wurde heute die Frage verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von BAYER hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Das Gericht will am 11. März eine Entscheidung verkünden. Die Richterin ließ durchblicken, dass die Ansicht des BUND als zulässige Meinungsäußerung gewertet wird, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.

Über 10.000 auf Stuttgarter Montagsdemonstration: Ein Hauch von Demokratie liegt in der Luft

Die Stuttgarter Bewegung gegen das urbane und verkehrsindustrielle Programm „Stuttgart 21“ im Rahmen der EU Agenda TEN („Trans-European Networks“) hat den Charakter einer Volksbewegung angenommen. Die Lobby des Neun-Milliarden-Programms „Stuttgart 21“ (S 21) versuchte in den letzten Tagen, die Initiative „Leben in Stuttgart“ aus der Stuttgarter Bewegung heraus zu brechen und mit einem eintägigen Baustopp als Köder zu Verhandlungen mit Prominenten zu locken. Letzten Endes aber blieben die Bürgerrechtler standhaft und sagten die Verhandlungen auf der 42.Montagsdemonstration der „Parkschützer“ unter großem Jubel der Bevölkerung ab.

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