20 Euro zuviel Kindergeld zurück – der Sozialstaat zeigt seine mitleidlose Seele
Die Tagesschau berichtete heute unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, dass Hartz-IV-Empfänger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld, welches diese wieder mit Rückzahlungsbescheiden zurückfordert, mit Hilfe eines Widerspruches, der innerhalb von vier Wochen eingelegt werden muss, noch nicht zurück überweisen sollten. Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger hätte darauf hingewiesen, das es Passagen im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die es der Bundesagentur für Arbeit nicht so ohne weiteres erlaube, auf diese Forderungen zu bestehen.
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