Mit allen Mitteln versucht Verfasssungsfeind Nr.1, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, sein neues Ermächtigungsgesetz durchzubekommen. Das mittlerweile von einer Bundesratsmehrheit abgelehnte BKA-Gesetz würde es der ihm untergeordneten, parlamentarisch unkontrollierten Behörde Bundeskriminalamt (BKA) das willkürliche Aufbrechen von Wohnung ohne Gerichtsbeschluss und die anschliessende Installation von Kameras und Mikrophonen zur totalen Überwachung missliebiger Personen, Angehörigen von Minderheiten oder Dissidenten zu ermöglichen.
Nun will Schäuble eine „Änderung“ des Grundgesetzes, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates für einfache Gesetze durch die absolute Mehrheit (bzw. die Zustimmungspflicht von zwei Dritteln der Stimmen für Verfassungsänderungen) zu kippen und durch eine Mehrheit bzw 2-Drittel-Mehrheit der „abgegebenen Stimmen“ zu ersetzen.
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