Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

24.07.2016 Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei
25.12.2016 Attentat in Berlin: Nichts ist geklärt
18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:

Es gibt kein einziges Mordverfahren oder ein anderes Gerichtsverfahren. Die Regierung, in Form ihrer untergebenen Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt, hat die Ermittlungen an sich gezogen. Die Version der Regierung hinsichtlich des bereits in der Nacht ausgemachten und in der Nacht zu Tode gekommenen alleinigen Attentäters, hat bereits fundamental gewechselt. Nachdem es zunächst hieß, der mutmaßliche Attentäter sei den Behörden unbekannt gewesen, rückte Generalbundesanwalt Peter Frank später damit heraus, dass sich dieser bereits seit 2002 an mehrere Behörden gewandt hatte, u.a. an seine, die Bundesanwaltschaft, Ende 2019, also vor wenigen Monaten.

Der Grund seiner Kontaktaufnahme, laut bis dato herausgegebenen Presseberichten: er vermutete eine „illegale Überwachung“ durch eine geheimdienstliche Behörde und erstatte deswegen Anzeige.

Gestern nun rückte Generalbundesanwalt Frank im Innenausschuss des Bundestages, flankiert von den Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz) und des B.K.A., damit heraus, dass die U.S.-Bundespolizei F.B.I. ein „Ermittlungsverfahren“ gegen den mutmaßlichen Attentäter betrieb und dass dieser 2018 in die U.S.A. gereist war.

Nun darf hier jeder und jede einmal 1 Minute darüber nachdenken, ob man im Zuge eines gegen die eigene Person gerichteten „Ermittlungsverfahrens“ einer Behörde auch durch diese „beobachtet“ wird. Gerade wenn es das F.B.I. ist.

Meine Analyse: von 80 Millionen in Deutschland sind, abseits vom Staatsapparat, offensichtlich nur Wenige dazu in der Lage sich das auch nur vorzustellen, geschweige denn zu begreifen. Des Rest darf Netzpolitik.org lesen.

Kein Wort dazu von irgendeinem Abgeordneten vor der Öffentlichkeit. Kein Wort. Auch nicht zu der nun im Parlament offiziell kolpotierten Tatversion der Regierung und ihrer Staatsschauspieler, die sich umgehend bei „Wikipedia“ einbrannte:

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

Der Innenausschuss des Bundestages gab gestern nach der Sitzung ein so abstoßendes Bild ab, dass hier nur auf die zwei relevanten Informationen der „Phoenix“-Aufzeichnung eingegangen werden soll: Konstantin von Notz merkte an, der mutmaßliche Täter habe einen internationalen Waffenschein und konnte somit Waffen auch ins Ausland mitnehmen. Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten „Erstaunen wahrgenommen“. Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten „was und welche die Tatwaffen waren“.

Ebenfalls gestern hatte sich die „Welt“ einen verschämten, kleinen, journalistischen Anfall gegönnt. Der entscheidende Nebensatz fiel keinem einzigen Bewohner von Twitter, Facebook oder ähnlich „sozialen“ Medien auf.

„Im Innenausschuss berichteten die Ermittler, dass man R. an der Treppe zum Keller aufgefunden habe – unweit seiner Sig-Sauer-Pistole. Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen. Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“

Heute nun das, im „Spiegel“.

„Die geliehene Czeska entdeckten hessische Kriminalbeamte nach SPIEGEL-Informationen nach der Tat in Rathjens Auto.“

Also, kleines Update der Verteidigung des Staates: die Tatwaffe soll jetzt also eine Czeska sein, die eine Woche lang wohl irgendwie vergessen, übersehen, überlegt, gezählt, gewogen und für nicht untersuchbar oder dem hiesigen  Zombie-Parlament als nicht präsentierbar erachtet worden war.

Hm.. wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?

Ah. Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter muss wohl alle da draußen in zwei verschiedenen Statdteilen von Hanau mit der Czeska erschossen haben und dann nach Hause gefahren sein, in zwölf Minuten, hat dann die Waffe im Auto liegen lassen und hat dann eine andere Waffe geholt, nämlich die Sig-Sauer und dann seine Mutter oben im Bett erschossen und sich selbst dann vorm Keller. Zu irgendeinem Zeitpunkt (Todeszeitpunkt? Was ist das denn? Was spielt denn das für eine Rolle, echauf­fier, echauf­fie­r..)

So wird‘s gewesen sein. Nicht wahr, Herr Angeklagter?

Hallo Staat, ich rede mit Dir!

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

Übrigens:

die eigentliche Leistung von Yavuz Özoguz, dem Betreiber vom Muslim Markt, ist nicht der Verweis auf Aussagen von Zeugen, die den mutmaßlichen verrückten rechtsextremistischen deutschen alleinigen Attentäter nicht identifizieren konnten, sondern der akribische Nachweis, dass die gesamte Geschichte des angeblich vor der Tat durch den Täter ins Internet auf seine Homepage geladenen „Manifests“ durch Staat und assoziierte Massenmedien erstunken und erlogen sein muss.

Damit wiederum ist das gesamte Gefasel der Verteidigung des Staates, in diesem laufenden öffentlichen Verfahren wegen Massenmordes, bezüglich der angeblichen Wahnvorstellungen, psychischen Krankheit und Motivlage des präsentierten Täters hinfällig. Und damit wiederum die devote Unterwerfung der gesamten Zombie-Linken unter den Staat öffentlich. Ein Fallbeispiel, wie sich vermeintliche oder sogar subjektiv als tatsächliche Linke verstehende Personen in Komplizenschaft zu dem begeben, was sie angeblich bekämpfen.

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt.

Zusammenfassung

Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur.

Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese nur durch staatliche Ressourcen begrenzte Inlandsspionage gegen willkürlich auserwählte Personen, sowie gegen alle Personen in derem Umfeld, segnete das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 ab. „Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz“ weiterlesen

Angehörige: Attentat in Berlin für Starken Staat benutzen

Geht man davon aus, dass Angehörige des international verschmolzenen geheimdienstlichen Komplexes in die Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende Vertuschung der Täterschaft vom Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 verwickelt sind, ist der offene Brief der Angehörigen der Opfer dieses Attentats an die geschäftsführende Bundeskanzlerin (mit ihrem geschäftsführenden Innenminister Thomas de Maiziere) nicht anders als pervers zu bezeichnen. „Angehörige: Attentat in Berlin für Starken Staat benutzen“ weiterlesen

#RettetDieGrundrechte – Eine Presseerklärung zur Datenaffäre vom Bundeskriminalamt

Anm. d. Red.: diese Presseerklärung wurde von einem Bürgerrechtsbündnis gestern Abend leider nicht beschlossen. Die Erklärung erfolgt nun durch Radio Utopie und wurde nur entsprechend der Urheberschaft leicht verändert.

Mit Interesse verfolgt Radio Utopie die Reaktion der bisherigen Parteien auf die erst durch Recherchen der ARD bekannt gewordene mutmaßliche illegale Speicherung von Millionen Datensätzen über Bundesbürger durch das Bundeskriminalamt.

Was dabei verwundert: Dem neuen BKA-Gesetz der großen Koalition hatte am 12. Mai auch der Bundesrat unwidersprochen zugestimmt, obwohl dort die Länderregierungen mit Beteiligung von die Grünen, die Linke und FDP 49 von 69 Stimmen stellen. Dabei ermöglicht das neue BKA-Gesetz eine „verfahrensexterne Datensammlung“ personenbezogener Daten,

„von denen die Polizei annimmt, dass sie zukünftig nützlich sein können, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ein konkretes polizeiliches Verfahren, in dem die Daten genutzt werden sollen, muss hierfür weder laufen noch absehbar sein.“

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Analyse: Bundesanwaltschaft versucht Leyens Befragung im Verteidigungsausschuss abzufangen

In der Staatsaffäre um Vorbereitungen von Attentaten unter Falscher Flagge aus dem Militär heraus hat die (ermittlungstechnisch vollständig von der Geheimpolizei B.K.A. abhängige) Behörde von Generalbundesanwalt Peter Frank diese heute einerseits endlich öffentlich zugegeben. Andererseits versucht nun die Bundesanwaltschaft der Öffentlichkeit, kurz vor der morgigen Sitzung des Verteidigungsausschusses und der Befragung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die lächerlichste Story seit den drei Nazis im Campingmobil anzudrehen, die seitdem als „Nationalsozialistischer Untergrund“ diverse Untersuchungsausschüsse auf die Schnitzeljagd schickt. „Analyse: Bundesanwaltschaft versucht Leyens Befragung im Verteidigungsausschuss abzufangen“ weiterlesen

Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen

Nur falls jemand „S.P.D.“, „Grüne“ und „Linke“ im Berliner Senat satt hat, wie sie sich vor dem Apparat des von uns bereits vor bald zehn Jahren prognostizierten faschistischen Polizeistaates rausreden, sich dafür entschuldigen nicht jeder Forderung sofort nachzugeben und natürlich auch die „Videoüberwachung“, die optische Erfassung der Bevölkerung und der Besucher der Weltstadt Berlin eskalieren, nur nicht ganz bis zum geforderten Punkt: Der Senat ist nicht so hilflos, wie er tut. „Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen“ weiterlesen

Nach extremen Geheuchel: „Grüne“ winken „Anti-Terror-Paket“ im Bundesrat durch

Wie beim Terrorkrieg jedwede pazifistische Organisation, knipst sich auch bei den entsprechenden Terrorgesetzen jedwede Bürgerrechtsorganisation genauso aus wie die angebliche „parlamentarische Opposition“, der sie alle hinterher laufen.

Am 24. Juni beschloss der Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“. Vorher gab es noch einen richtigen „Eklat“. Die Regierung lud die Präsidenten von Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt als „Experten“ in den Innenausschuss. Die „Opposition“ war schwer empört und ging sogar aus dem Raum. Auf Netzpolitik.org gab es Artikel. Alles wurde ausführlich erklärt. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hatte am 1. Juni schon eine Erklärung veröffentlicht:

„Das neue Terrorpaket vermengt unterschiedlichste und tief in Grundrechte eingreifende Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden, die keineswegs auf Anti-Terror beschränkt sind. Eine derart weitreichende Änderung unserer Sicherheitsarchitektur verdient eine seriöse und sorgfältige Behandlung im Parlament. Dafür, dass diese auch stattfindet, werden wir sorgen.“

Eine „seriöse und sorgfältige Behandlung“. Wie schön. „Nach extremen Geheuchel: „Grüne“ winken „Anti-Terror-Paket“ im Bundesrat durch“ weiterlesen

Für-Gegen-Wegen: Geheimpolizei B.K.A. startet Pfingstoffensive

„Flüchtlinge! Imame! Rechtsextreme! Terroristen, Salafisten und Gewalt!“. Ein einfaches „Gib Geld, halt´s Maul und guck weg!“ hätte es für das Bundeskriminalamt eigentlich auch getan.

Aktualisierung 17.30 Uhr: abgeschlagener Schweinekopf vor Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Stralsund gefunden.

Die C.D.U. / C.S.U. / S.P.D.-Regierung plant die Personalstärke der Geheimpolizei Bundeskriminalamt, für deren Gesetz das Bundesverfassungsgericht nach siebeneinhhalb Jahren eine 360 Absätze lange Konkretisierung verfasste, massiv zu erhöhen: Von offiziell 5500 Stellen auf 7000. „Für-Gegen-Wegen: Geheimpolizei B.K.A. startet Pfingstoffensive“ weiterlesen

Wieder mal kleiner Terror-Test für Demokratie-Attrappen

Mittelstetten bei München: Bundesnachrichtendienst (B.N.D.), Bundeskriminalamt (B.K.A.), das Landeskriminalamt (L.K.A.) Bayern, undundund, versetzen mal wieder das Deppenreservoir Deutschland in Aufregung. Aufhänger: Schwachsinns-Informationen, angeblich aus Übersee, mit innerer Sicherheit nur zu unserem Besten und von zwei Männern mit Knopf im Ohr vor jeder Menge Schulkindern im Bus zu Mittelstetten überzeugend vorgetragen. Aber trotzdem hat sich Bürgermeister Andreas „Bolle“ Spörl ganz köstlich amüsiert („Ich bin trotzdem froh..“).

Die Stille-Post-Kette, die wieder mal über die „Süddeutsche Zeitung“ lief (ob sie nur da endete, sei einmal dahin gestellt):

„Der Hinweis auf die festgenommenen Männer solle aus den USA gekommen und dann über den BND und das Bundeskriminalamt (BKA) an das Landeskriminalamt (LKA) gegangen sein, heißt es in Justiz- und Polizeikreisen.“

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