Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind

Angehörige: Attentat in Berlin für Starken Staat benutzen

Geht man davon aus, dass Angehörige des international verschmolzenen geheimdienstlichen Komplexes in die Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende Vertuschung der Täterschaft vom Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 verwickelt sind, ist der offene Brief der Angehörigen der Opfer dieses Attentats an die geschäftsführende Bundeskanzlerin (mit ihrem geschäftsführenden Innenminister Thomas de Maiziere) nicht anders als pervers zu bezeichnen.