Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese…

Angehörige: Attentat in Berlin für Starken Staat benutzen

Geht man davon aus, dass Angehörige des international verschmolzenen geheimdienstlichen Komplexes in die Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende Vertuschung der Täterschaft vom Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 verwickelt sind, ist der offene Brief der Angehörigen der Opfer dieses Attentats an die geschäftsführende Bundeskanzlerin (mit ihrem geschäftsführenden Innenminister Thomas de Maiziere) nicht anders als pervers zu bezeichnen.