RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.

Dem Versuch der bis heute durch das Bundesverfassungsgericht gedeckten Geheimpolizei Bundeskriminalamt und ihrer Presse auch noch eine Auferstehung der „Roten Armee Fraktion“ zu verkünden, muss Widerspruch oder Unterwerfung folgen. Und Schweigen heisst Unterwerfung.

Das Bundeskriminalamt bekam, trotz aller Warnungen nach BKA-Verhören in Folterkellern von Guantanamo und in Syrien, durch das Ende 2008 mit einer Stimme Mehrheit durch den Bundesrat gepeitschte BKA-Gesetz die Befugnisse einer Geheimpolizei. Seit damals baut das BKA diese Machtfülle aus, während das Bundesverfassungsgericht der Geheimpolizei bis heute den Rücken freihält, indem es nun schon seit über sieben Jahren die Verfassungsklage vom ehemaligen Innenminister Gerhart Baum verschleppt. U.a. sicherte sich das BKA über das Internetsperren-Gesetz den Zugang zur Schatztruhe der nach Beginn des weltweiten Terrorkrieges in 2001 aufgebauten Infrastruktur der Totalüberwachung, die per Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung bei allen großen Providern eingebauten Kopiereinrichtungen des geheimdienstlichen Komplexes. Diesen Fuß in der Tür bei den Providern nahm die Geheimpolizei nie mehr heraus, obwohl das Internetsperren-Gesetz später formal „nicht umgesetzt“ wurde und auf Druck der damalige Regierungspartei FDP wieder aufgehoben wurde. Das BKA tat dies mit der Begründung von angeblich offen zugänglich im World Wide Web vorhandenen schwerstkriminellen Inhalten („Kinderpornografie“). Der für die Bekämpfung von Kinderpornografie zuständige leitende Kriminaldirektor des „Bundeskriminalamtes“ konsumierte diese selbst und befand sich auf der gleichen Kundenliste eines kanadischen Anbieters wie der langjährige Vorsitzende von Innenausschuss und NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Sebastian Edathy. In Edathys Amtszeit als Vorsitzender des Innenausschusses war von SPD, CDU und CSU das BKA-Gesetz in Bundesrat und Bundestag beschlossen worden. „RAF-Rentner im Anflug? Wer dem BKA glaubt, ist selber schuld.“ weiterlesen

„konkrete Warnung kam vom israelischen Geheimdienst“

Die Parallelen zum Ausnahmezustand in München am 31.12.2015, in Hannover am 17.11.2015 und in Dresden am 19.01.2015 sollten allen in der Republik zu Denken geben. Und zwar ordentlich.

Wie die „Bild“-Zeitung schreibt, erfolgte die Absage des Länderspiels Deutschland – Niederlande und „Terroralarm“ (also Ausnahmezustand) in Hannover und der Republik am 17. November 2015 wegen einer „konkreten Warnung..vom israelischen Geheimdienst“. Die „Bild“-Zeitung weiter:

„Laut des Bundesinnenministers de Maizière wissen Behörden aber bis heute nicht, ob mutmaßliche Täter wirklich in der Stadt unterwegs waren.“

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Verfassungsschutz-Legende geplatzt: „Keine Hinweise auf Terrorzelle“ in Hannover

Die Absage des Länderspiels am 17.11. in Hannover basierte auf Behauptungen des Verfassungsschutzes über einen angeblichen „Hinweis“ eines V-Manns eines „französischen Geheimdienstes“. Unklar ist, wer wann wo wie diese Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes – die sich nun als unzutreffend herausstellen – überprüfte.

„heute.de“ erlöste mich heute von meinen Fantomschmerzen und gab mir, statt einer Republik in Funktion, immerhin wieder einmal das Gesicht von Genius Elmar Theveßen auf einen Bildschirm. Seit 14 Jahren Krieg kann ich ja nicht mehr ohne.

Doch holla, was war das denn? Unruhe in der Gemeinde der „intelligence community“… „Verfassungsschutz-Legende geplatzt: „Keine Hinweise auf Terrorzelle“ in Hannover“ weiterlesen

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

5.November 2015: Bundestag verlängert Terrorgesetze bis 2021Am 5. November verlängerte der fast leere Bundestag das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das MAD-Gesetz, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz in seiner jetzigen Form bis zum Jahre 2021. Alle Gesetze wären sonst in ihrer jetzigen Form am 10. Januar 2016 ausgelaufen.

Keiner der wenigen anwesenden Abgeordneten erwähnte das tatsächliche Ausmaß dieses Vorgangs auch nur mit einem Wort. „Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert“ weiterlesen

Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

Thorsten Denkler zitiert heute in der „Süddeutschen“ aus dem der SZ (magischerweise straffrei) vorliegenden 300 Seiten langen „Abschlussbericht“ vom „Sonderermittler“ der Regierung gegen den eigenen geheimdienstlichen Komplex, Kurt Graulich. Wie die SZ nun meldet, habe der Bundesnachrichtendienst von 2005 bis 2015 – also zehn Jahre lang – so und so viele Personen, Firmen und Organisationen in mehreren Staaten ausspioniert, u.a. auf dem Kontinent Europa. „Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden“ weiterlesen

Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will. „Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag“ weiterlesen

Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen

Während im Schatten von Operation Asyl die Flüchtlingsheime in der Republik brennen, laufen die nach Kriegsausbruch in 2001 geschaffenen und in 2011 zum zweiten Mal verlängerten Terrorgesetze Ende 2015 erneut aus. Mit dem Auslaufen vom „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“, Pendant des 2001 blitzkriegartig in den Vereinigten Staaten installierten „Patriot Act“, würden Geheimdienste und Geheimpolizeien eine Reihe bisheriger Vollmachten und Ermächtigungen über die Bevölkerung verlieren. Da kommt natürlich auch „rechter Terror“ recht günstig für den Apparat, dessen Unterwanderung und Steuerung auch der rechtsextremen Szene für den staatssicheren Zweck im wahrsten Sinne des Wortes legendär ist.

Derweil macht das Parlament natürlich Urlaub und dessen „Opposition“ begreift noch weniger als sie tut. Dabei tut sie schon nichts.

Eine Analyse und unvollständige Zusammenfassung.

Vor drei Jahren, lange vor dem Opium und Stoßgebet „Edward Snowden“, erläuterte Radio Utopie die Notwendigkeit der Einrichtung von ständigen (also permanent erreichbaren, permanent handlungsfähigen und wenn nötig auch bis zur Lösung jedes einzelnen Problems permanent tagenden) Geheimdienstausschüssen in Bundestag und Länderparlamenten,

„mit jeweils 30 Angestellten, abhörsicheren Büros, Befugnissen zu unangemeldeten Kontrollen überall und dem entsprechenden Etat“

Jeder weiß und kaum einer begreift was seitdem passiert ist. Kaum einer begreift mehr irgendetwas. „Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen“ weiterlesen

Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses

Nach Presseberichten, deren Autoren wohl keine Verfahren wegen Landesverrat oder Geheimnisverrat fürchten müssen, richtete sich die Anzeige des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz faktisch nicht nur gegen die namentlich erwähnten Journalisten und Kollegen Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org, sondern auch gegen Abgeordnete im Vertrauensgremium des Bundestages. Dieses Gremium, von dem 99,9 Prozent der Bevölkerung genauso wenig Ahnung haben wie von Politik, Medien, dem geheimdienstlichen Komplex und deren Interaktion, entscheidet über das Einzige was Geheimdienste ebenso primär interessiert wie eben jene ahnungslosen 99,9 Prozent: ihr Geld.

Nun ist für den weiteren Verlauf der Staatsaffäre zunächst einmal folgendes wichtig zu wissen: „Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses“ weiterlesen

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Artikel 93 Grundgesetz berechtigt jede Landesregierung, Gesetze und Aktivitäten von Bundestag, Bundesregierung und Bundesbehörden durch das Bundesverfassungsgericht auf deren Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung und Verletzung ihre eigenen jeweiligen Rechte nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen. Etwa Dienstvorschriften der Geheimdienste, welche diese für so „ziemlich alles“ ermächtigt, oder das Bundeskriminalamtgesetz, gegen dessen Neufassung und Ermächtigung des B.K.A zur Geheimpolizei vor über sechs Jahren der ehemalige Innenminister Gerhart Baum Verfassungsklage einreichte, die vom Bundesverfassungsgericht bis heute verschleppt wird und nun ganz niedergeschlagen werden soll.

Dieses in der Republik nicht sonderlich gut bekannte Verfassungsrecht von Landesregierungen und einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages, Aktivitäten und Gesetze von Regierung und Staat auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, ist von den Wortnebelwerfern der etablierten Justiz „abstrakte Normenkontrolle“ getauft worden. Dabei handelt es sich schlicht um ein Verfassungsrecht. „Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung“ weiterlesen

Dresden: Innenminister wollen „Ursprungsfassung“ von Meldung ausländischer Spione sehen

Affäre um Außerkraftsetzung der Verfassung in Dresden im Zuge angeblicher Attentats-Drohungen gegen die „Pegida“-Demonstration weitet sich aus.

Wie berichtet, hatten am Sonntag Mittag zuerst die „Pegida“-Organisatoren ihre für Montag (19.) geplante Demonstration wegen einer „konkreten Bedrohungslage gegen ein Mitglied des Orgateams“ abgesagt. Kurz danach verfügte die Polizeidirektion Dresden „basierend auf Informationen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Sachsen“ in der gesamten Stadt für Montag ein Demonstrations- bzw Versammlungsverbot verfügt. Gegen Sonntag Abend berichtete dann der „Spiegel“, dass bei “deutschen Sicherheitsbehörden” “Hinweise” von “mehreren ausländischen Nachrichtendiensten” auf “mögliche” Attentate in der Republik eingegangen seien, die als “mutmaßliche Ziele” dieser Attentate die Hauptbahnhöfe von Berlin und Dresden benennen würden. Zitat “der Spiegel”:

“Zudem fingen ausländische Geheimdienste Kommunikationsinhalte namentlich bekannter, international agierender Dschihadisten ab. Diese hätten mögliche Anschläge auf die wöchentlichen Aufmärsche der antiislamischen Pegida-Bewegung diskutiert.”

Man beachte die Mehrzahl. Ausdrücklich war in der „Spiegel“-Meldung von „mehreren ausländischen Geheimdiensten“ die Rede. „Dresden: Innenminister wollen „Ursprungsfassung“ von Meldung ausländischer Spione sehen“ weiterlesen