Deutscher Patriot Act: Staat will Terrorgesetze bis 2021 verlängern lassen

Während im Schatten von Operation Asyl die Flüchtlingsheime in der Republik brennen, laufen die nach Kriegsausbruch in 2001 geschaffenen und in 2011 zum zweiten Mal verlängerten Terrorgesetze Ende 2015 erneut aus. Mit dem Auslaufen vom „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“, Pendant des 2001 blitzkriegartig in den Vereinigten Staaten installierten „Patriot Act“, würden Geheimdienste und Geheimpolizeien eine Reihe bisheriger Vollmachten und Ermächtigungen über die Bevölkerung verlieren. Da kommt natürlich auch „rechter Terror“ recht günstig für den Apparat, dessen Unterwanderung und Steuerung auch der rechtsextremen Szene für den staatssicheren Zweck im wahrsten Sinne des Wortes legendär ist.

Derweil macht das Parlament natürlich Urlaub und dessen „Opposition“ begreift noch weniger als sie tut. Dabei tut sie schon nichts.

Eine Analyse und unvollständige Zusammenfassung.

Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses

Nach Presseberichten, deren Autoren wohl keine Verfahren wegen Landesverrat oder Geheimnisverrat fürchten müssen, richtete sich die Anzeige des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz faktisch nicht nur gegen die namentlich erwähnten Journalisten und Kollegen Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org, sondern auch gegen Abgeordnete im Vertrauensgremium des Bundestages. Dieses Gremium, von dem 99,9 Prozent der Bevölkerung genauso wenig Ahnung haben wie von Politik, Medien, dem geheimdienstlichen Komplex und deren Interaktion, entscheidet über das Einzige was Geheimdienste ebenso primär interessiert wie eben jene ahnungslosen 99,9 Prozent: ihr Geld.

Nun ist für den weiteren Verlauf der Staatsaffäre zunächst einmal folgendes wichtig zu wissen:

Landesregierung Thüringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von Thüringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, ohne mühsam und ggf über ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu müssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden überprüfen lassen.