Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.

„BND operiert ohne Rücksicht auf das Grundgesetz“: Bundestagspetition gegen nochmalige Erhöhung des Spionage-Budgets

Seit Mitte der 90er Jahre betreibt die Regierung, per einfacher Verordnung, eigene Spionage-Einrichtungen bei allen großen Telefongesellschaften, Funkanbietern bzw späteren Internet-Versorgern / Providern in der Republik. Diese wurden zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. Spätestens mit Inkrafttreten der zweiten Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) Mitte 2002 wurde daraus eine Infrastruktur der Totalüberwachung, über welche die Regierung – maßgeblich durch den Bundesnachrichtendienst – eine “strategische Überwachung der Telekommunikation” auch der Bevölkerung im Inland betrieb.

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