Seit zwei Jahren ist unsere Republik außer Funktion. „Die Linke“ und „Bündnis 90/Grünen“ verfügen über die verfassungsmäßigen Mittel sie wieder in Gang zu setzen. Aber sie nutzen diese nicht. Eine unvollständige Aufzählung. „„Wie gelähmt“: Was die (parlamentarische) Opposition tun kann, aber nicht tut“ weiterlesen
Der Apparat fliegt auf
Der heutige Bericht des „Spiegel“ über angebliche Bestrebungen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ die Aktivitäten vom Bundesnachrichtendienst auf eine eine „rechtsstaatlich einwandfreie, verfassungsrechtlich ausgewogene und international vorbildgebende Grundlage“ zu bringen, ist ein Ablenkungsmanöver, um dem geheimdienstlichen Komplex seine strukturelle und historische Kontinuität zu sichern.
Die seit Ende des 20. Jahrhunderts und Beginn des weltweiten, nunmehr bald vierzehnjährigen Terrorkrieges führende Partei des geheimdienstlichen Komplexes in der Republik, die „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“, kündigt über das Apparat-Organ „Spiegel“ Kontrollmaßnahmen gegen diesen an. Konkret geht es um die heutige Machtfülle des Bundesnachrichtendienstes. Auf diese Weise wird der berühmten „breiten Mehrheit“ diese Machtfülle taktisch deutlich gemacht und der Bevölkerung damit quasi der Segen der Obrigkeit gegeben, sich ein wenig über diese aufzuregen. Denn ihr hat ja nun eine Autorität – eine Regierungspartei – etwas vorgesagt, was nun kopiert werden darf.
Der übliche Plan der Nomenklatura dürfte sein, bereits seit Langem ausgeübte verfassungswidrige Praktiken zu legalisieren, dem geheimdienstlichen Komplex, dem Apparat strukturelle und historische Kontinuität zu sichern und die in diesem Zusammenhang für die Bevölkerung einzig relevanten Maßnahmen – Verfassungsklagen – weiter zu verhindern. „Der Apparat fliegt auf“ weiterlesen
13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)
Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.
Das Gesetz verpflichtete u.a. die Deutsche Bundespost „das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs“ (Art. 1 § 1 Abs. 2) von jedweder Person in Westdeutschland und Westberlin zu ermöglichen. Beantragen durften dies „berechtigte Stellen“, u.a. der Bundesnachrichtendienst, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und alle Landesverfassungsschutzämter. Bewilligen durften dies die „zuständigen“ Bundesminister und Landesminister, sowie „im Übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister“ (§ 5).
Neben dem heutigen Kanzleramtsminister schuf das westdeutsche Gesetz vom August 1968 auch die Gremien, die heute in der Berliner Republik „Parlamentarisches Kontrollgremium“ und „G 10-Kommission“ genannt werden (§ 9).
Rechtlicher Hinweis: für die Abschrift wird keine Gewähr geleistet
N.S.A.: Allgemeiner Bestellkatalog 2014 für Spionage-Technologien
Städte und Gemeinden als Aussen-Satelliten der National Security Agency – ein unverschämtes Angebot an Strafverfolgungsbehörden mit folgenschweren Konsequenzen für die Demokratie und offener Verstoss gegen die Verfassung.
Wie wichtig die Aufklärung über die Rolle des Bundesnachrichtendienstes in der Zusammenarbeit mit der National Security Agency ist, zeigt die Unverfrorenheit, mit der die N.S.A. lokalen Strafverfolgungsbehörden Hardware und elektronische Technologien für das illegale Ausspionieren der Bevölkerung offeriert. „N.S.A.: Allgemeiner Bestellkatalog 2014 für Spionage-Technologien“ weiterlesen
Internetknoten Frankfurt: „Über das BND-Büro in der Deutschen Telekom AG ausgeleitet, dupliziert“
Österreichischer Grünen-Politiker Peter Pilz bereitet Anzeige gegen „bekannte Täter“ aus der Deutschen Telekom AG, Bundesnachrichtendienst und Kanzleramt in Berlin vor.
Österreich: Gestern gab Peter Pilz, langjähriger politischer Aktvist und Abgeordneter des Nationalrats der Zweiten Republik, eine Pressekonferenz. Deren Inhalt, Thematik und Brisanz scheint bei den „Super-Europäern“ im „Führungsland in Europa„, beim „Führer“ des Kontinents, deren Polizei die Verfassung der Berliner Republik bereits in mehreren Großstädten, namentlich Dresden und Hamburg, bereits außer Kraft gesetzt hat und selbst Gerichtsurteile ignoriert, noch nicht so recht angekommen zu sein.
Dem kann geholfen werden. „Internetknoten Frankfurt: „Über das BND-Büro in der Deutschen Telekom AG ausgeleitet, dupliziert““ weiterlesen
Thüringens Ministerpräsident: „Wenn ich mir den Internetknoten in Frankfurt anschaue…“
Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen und in der Partei „Die Linke“, äußert sich in einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ zur aktuellen Spionage-Affäre und zur Verstrickung der Geheimdienste mit faschistischen Gruppen. „Thüringens Ministerpräsident: „Wenn ich mir den Internetknoten in Frankfurt anschaue…““ weiterlesen
Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen
Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.
Ganz im Gegenteil.
Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer (oben v.l.n.r.) sind die Mitglieder des obersten de-facto Geheimgerichts des Republik: der Kommission „G 10“. Gewählt wird die G 10-Kommission vom „Parlamentarischen Kontrollgremium“.
Geschaffen wurden diese beide bizarren Gremien (seinerzeit unter anderem Namen) durch das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) vom 24. Juni 1968, welches die Gewaltenteilung bezüglich Grundrecht Artikel 10 ausdrücklich außer Kraft setzte, sowie nachfolgend durch das ausführende „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ vom 13. August 1968 (hier als PDF gespiegelt).
Zu den Mitgliedern der G 10-Kommission: „Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen“ weiterlesen
Schach dem Neoconopticon
Zusammenfassung: Bereits vor 20 Jahren beschlossen die Räte von E.U./E.G. den Einbau von Abhöreinrichtungen in Telekommunikationshardware und die „Installation eines Netzwerks von Abhörzentren quer über Europa“, die „über alle nationalen Grenzen hinweg operieren“ und den „Zugang zu jeder Art von Kommunikation zur Verfügung stellen“ sollten, „eingeschlossen den zum Netz und zu Satelliten“. E.U./ E.G. folgten damit den Vorgaben der U.S.-Bundespolizei F.B.I.. Anschließend wurde zur Jahrtausendwende die Überwachung der Telekommunikation innerhalb eines E.U.-Staates durch Stellen eines anderen E.U.-Staates, auch „ohne technische Hilfe“ des betroffenen Staates, durch das E.U.-Rechtshilfeabkommen festgelegt.
Anzunehmen ist, dass der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages zu Aktivitäten von National Security Agency und Bundesnachrichtendienst, sowie die seit Juli 2013 begonnenen diesbezüglichen „Snowden-Enthüllungen“, sich als Farce und Ablenkungsmanöver entpuppen werden, die der Beförderung und weiteren Ermächtigung des Neoconopticon dienen sollen.
In bald zwei Jahren „Snowden-Enthüllungen“ ist nichts besser geworden. Stattdessen wurde unsere Republik außer Funktion gesetzt. In der nun anstehenden Arie von weiteren „Enthüllungen“ gibt es ein paar Dinge, die alle Bürgerinnen und Bürger in der Republik Deutschland nicht aus den Augen lassen sollten, keine Sekunde lang. „Schach dem Neoconopticon“ weiterlesen
„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung“
Bürgerrechtler, Abgeordnete, Presse, Anwälte, 80 Millionen Menschen sehen in der Spionage-Affäre um den Bundesnachrichtendienst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zustandsbericht einer surrealen, kafkaesken Republik außer Funktion.
Am 11. April 2015, bald zwei Jahre nach den ersten Veröffentlichungen der Unterlagen von Agent Edward Snowden im Außendienst, konstatierte Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org:
„Die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg“
Anderthalb Jahre zuvor hatte das Innenministerium vom damaligen geschäftsführenden Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und seinem Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, bereits tief in die Edathy-Affäre eines sich entpuppenden Tiefen Staates verstrickt, eine „Wunschliste“ in die laufenden Koalitonsverhandlungen eingebracht. „„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung““ weiterlesen
Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“
Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.
Wie Radio bereits berichtete, verfügte die Regierung bereits am 18. Mai 1995 in der Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung (FÜV), dass “jeder, der eine Fernmeldeanlage, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, betreibt..die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” durch den Staat zu ermöglichen hat – durch in den eigenen Anlagen eingebaute “technische Schnittstellen”. Das betraf in 1995 primär die gerade entstaatlichte bzw kommerzialisierte Deutsche Bundespost (heute: Deutsche Telekom AG) als damals einzigen Versorger (“Provider”) von Telefon und Frühform von Internet.
Die der FÜV nachfolgende Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), in erster Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt, wurde ab 2002 zwecks einer „Strategischen Überwachung der Telekommunikation“ durch Bundesnachrichtendienst bwz Regierungsbehörden erweitert.
„Überwachung“ von Telekommunikation ist diesbezüglich als Kopieren, mithin als Spionage zu verstehen.
Wie nun die Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Juli 2006 in einem Gutachten (hier gespiegelt) für den „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten“ (V.A.T.M.) feststellt, verfügte die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung TKÜV nun ausdrücklich auch die „Überwachung“ der Netzknoten vom Internet, auch genannt „Auslandsknoten“ oder „Auslandsköpfe“: „Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland““ weiterlesen