Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency. Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische…

Seit 2002 betriebene „strategische Überwachung der Telekommunikation“ soll nun ins B.N.D.-Gesetz

Der Staat will sein jahrzehntelang mit Wissen aller Parteien, der gesamten Presse und jeder etablierten Organisation betriebenes Raubkopieren der gesamten Telekommunikation im und über das Territorium der Republik von der Verordnungsebene ins BND-Gesetz befördern.

Kriegsverbrechen in Sarmada, Syrien: Fragt Bundeswehr, Bundesnachrichtendienst und ihre „Opposition“

Das Kriegsmandat des Staates für die Bundeswehr im Angriffskrieg gegen Syrien umfasst „Luftüberwachung“ und „Aufklärung“. Eingesetzt werden u.a. Tornado-Kampfbomber und A.W.A.C.S.-Einheiten. Angesichts des moralisch-politischen Zusammenbruchs von Liberalen, Demokraten, Pazifisten, Sozialdemokraten und politischen Linken, sowie jedweder parlamentarischen und außerparlamentarischen Opposition im fortschrittlichen Spektrum, muss nun die Öffentlichkeit der Republik um so entschlossener Aufklärung von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst über das Kriegsverbrechen im syrischen Sarmada nahe des N.A.T.O.-Staates Türkei fordern.