Nationales Begleitgremium – Honoratioren und Zufallsbürger

Unbeantwortet bleibt bei dem Gesetzentwurf vor allem, welche Rechte dieses Gremium hat, über welche finanziellen Mittel das Gremium verfügt, wie weit die Akteneinsicht geht, wie auf Augenhöhe mit behördlichen Institutionen zu dieser komplexen Materie gearbeitet werden kann ohne umfassende finanzielle Ausstattung für eine Vollzeitjob und wissenschaftliche Beratung

Operation Asyl: Staat will Verfassung der Republik ändern

Während die Operation Asyl der Regierung an Fahrt gewinnt und das zunehmend bedeutungslose und über die Hälfte des Jahres nicht einmal mehr tagende Parlament nach seinem zweimonatigen Sommerurlaub die 2001 installierten Terrorgesetze bis zum Jahre 2021 verlängern wird, bringt bezeichnenderweise der Vorsitzende vom B.N.D.-Untersuchungsausschuss, Patrick Sensburg, die Forderung nach einer Verfassungsänderung vor. Bereits Ende August will sich die Kanzlerin mit den Ministerpräsident(inn)en treffen. Dort geht es wohl auch um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat.

Abgestimmt ist dieser von uns erwartete neue Staatsangriff auf unser Grundgesetz mit dessen alten Feind Wolfgang Schäuble, seit 1972 im Bundestag, schon Innenminister in Westdeutschland, ebenso zu Beginn der ersten Operation Asyl Anfang der 90er Jahre, dann zwischen 2005 und 2009 („Einmal einkaufen, schon ´ne Grundgesetzänderung“), Spinne eines über Jahrzehnte aufgebauten Überwachungsnetzes und heutiger Finanzminister von Deutschland.

Bundeswehr-Einsatz Artikel 87, 91 Grundgesetz: Land bedeutet immer noch Bundesland

Die Türkei als Mitglied des Nordatlantik-Pakts unterstützt diejenigen Marodeure, die für blutige Unruhe in der Region sorgen, lässt die Paramilitärs über die Grenze und versorgt ihre Verwundeten in dafür geschaffenen grenznahen türkischen Krankenhäusern.

Die N.A.T.O.-Staaten U.S.A. und Kanada schicken Militärs und Waffen um genau diese Söldner zu bekämpfen. N.A.T.O. gegen N.A.T.O. und jeder gegen jeden, so sieht es aus.

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Grün gewählt – schwarz ärgern. PIRATEN bezeichnen Koalitionsvertrag als Offenbarungseid

Kein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Keine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat. Keine verbindliche Stärkung direkter demokratischer Beteiligung. Beim Informationsfreiheitsgesetz wird vor allem Wert auf das Zurückhalten von Informationen gelegt. Bei der Energiewende gibt es keine konkreten Ideen, wie die Ziele zum Ausbau der Windenergie erreicht werden können. Aber immerhin soll das Parlament ein wenig mehr Rechte bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes erhalten.