Berliner Chunta droht mit Mumbai-Attentaten auch in Deutschland, will schon wieder Grundgesetz kippen

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat in Indien gestern die Behauptung aufgestellt, dass sich Mitglieder der sogenannten „Lashkar-e-Taiba“ (LeT) in Deutschland aufhalten. Diese Gruppe soll mutmasslich die Mumbai-Attentate verübt haben. Desweiteren behauptete Schäuble einen Zusammenhang mit der sogenannten „Islamischen Dschihad Union“, auch Sauerland-Gruppe genannt, welche mit von der CIA gelieferten militärischen Sprengzündern in Deutschland angeblich Attentate verüben wollte obwohl sie monatelang mit eigenem Wissen auch durch deutsche „Sicherheitsorgane“ beobachtet und durch das BKA abgehört worden waren.

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BKA-Gesetz: Einigung zwischen CDU und SPD

Letzten Freitag scheiterte das BKA-Gesetz im Bundesrat, der seine Zustimmung verweigerte. Auf Antrag der Bundesregierung ging der Gesetzesentwurf zur Einigung in den Vermittlungsausschuss, der am 19.12. 2008 zusammentreten soll.

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BKA-Gesetz vorerst vom Tisch!

Der Bundesrat hat das umstrittene BKA-Gesetz abgelehnt. Auf Grund vieler Stimmenthaltungen gab es für das Gesetz keine Mehrheit. Und die weitere gute Nachricht: es gab auch keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

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Schon wieder Angriff auf das Grundgesetz: Schäuble stellt Bundesrat in Frage

Mit allen Mitteln versucht Verfasssungsfeind Nr.1, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, sein neues Ermächtigungsgesetz durchzubekommen. Das mittlerweile von einer Bundesratsmehrheit abgelehnte BKA-Gesetz würde es der ihm untergeordneten, parlamentarisch unkontrollierten Behörde Bundeskriminalamt (BKA) das willkürliche Aufbrechen von Wohnung ohne Gerichtsbeschluss und die anschliessende Installation von Kameras und Mikrophonen zur totalen Überwachung missliebiger Personen, Angehörigen von Minderheiten oder Dissidenten zu ermöglichen.Nun will Schäuble eine „Änderung“ des Grundgesetzes, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates für einfache Gesetze durch die absolute Mehrheit (bzw. die Zustimmungspflicht von zwei Dritteln der Stimmen für Verfassungsänderungen) zu kippen und durch eine Mehrheit bzw 2-Drittel-Mehrheit der „abgegebenen Stimmen“ zu ersetzen.

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