Grundsatzrede zur Sicherheitspolitik – Erneuter Alleingang oder Münchner Konsens 2.0?

Autor: Martin Kirsch

Kramp-Karrenbauers Visionen für Deutschland als globale Militärmacht

Nach einem eher missglückten Start als Verteidigungsministerin geht Annegret Kramp-Karrenbauer mit einer „Grundsatzrede zur Sicherheitspolitik“i neben der persönlichen Vorwärtsverteidigung auch in die sicherheitspolitische Offensive. Im Audimax der Bundeswehruniversität in München skizzierte sie am 7. November ihre Visionen für „Deutschlands Rolle in der Welt“. Dafür stellt sie Forderungen für neue Einsätze in Afrika und dem Indo-Pazifik, für die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats und die Verstümmlung des Parlamentsvorbehalts. Ein Versuch den vor gut fünf Jahren auf der Sicherheitskonferenz 2014 beschworenen „Münchner Konsens“ wieder zu beleben und die Kultur der (militärischen) Zurückhaltung endgültig zu begraben. Finanziert werden soll diese offensive Sicherheitspolitik durch das Erreichen des 2%-Ziels der NATO bis 2031. Ein giftiger Cocktail, der Deutschland als interessengeleitete, globale Gestaltungs- und damit Militärmacht positioniert soll. „Grundsatzrede zur Sicherheitspolitik – Erneuter Alleingang oder Münchner Konsens 2.0?“ weiterlesen

Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland

Von der Leyen: Bundeswehr in München war „in Bereitschaft versetzt“, Militäreinsatz im Innern stand bevor

Zur Sitzung des Bundessicherheitsrates nach dem gestrigen Attentat in München veröffentlichte Radio Utopie heute um 10.32 Uhr den Artikel „Der heimliche ´Spannungsfall´ und die ´Notstandsgesetze´ des Nordatlantikpakts in Deutschland“. In diesem verwiesen wir u.a. auf die verfassungsrechtliche Option unter Berufung auf den durch die „Notstandsgesetze“ von 1968 ins Grundgesetz eingefügten Artikel 87a die Bundeswehr im Innern als Ordnungsmacht einzusetzen – wohlgemerkt, nur zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.

Nach der Sitzung des Bundessicherheitsrates bestätigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen über die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unsere Mutmaßung; die Regierung erwog gestern einen entsprechenden Einsatz des Militärs im Innern.

Mit welchem Recht sie das hätte tun wollen, das sagte die Regierung nicht. Man darf mutmaßen: unter Bezug auf den am 17. August 2012 öffentlich gemachten BESCHLUSS (!) 2 PBvU 1/11 des Bundesverfassungsgerichts, was aus ästhetischen Gründen hier nicht weiter kommentiert werden soll.

In der Sache ordnet dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ein Attentat unter „Naturkatastrophe oder..Unglücksfall“ (!) ein, interpretiert daraus den „Katastrophennotstand“ und daraus wiederum das Recht der Regierung im Falle des Falles – unter Umgehung selbst der „Notstandsgesetze“ und Artikel 87a – unter Bezug auf Artikel 35 Grundgesetz das Militär im Innern einzusetzen. „Verteidigungsministerin: „Zuständige Polizeibehörden“ entschieden gestern über Bundeswehreinsatz im Inland“ weiterlesen

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Nach dem Attentat in München tagt heute der Bundessicherheitsrat. Diesbezüglich ist es für alle in der Republik wichtig ein paar Dinge auf dem Schirm zu haben. Folgende gehören dazu.

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“). „Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland“ weiterlesen

Geplatzter heimlicher Waffendeal für Saudi-Arabien

„Am Schluss ist es ein Geschäft, an dem Blut klebt“

Während Deutschlands Geschäftemacher der absoluten Monarchie auf der Arabischen Halbinsel Hunderte von Panzern verkaufen will verweigert der Bundesrat der Schweiz die Genehmigung für viel kleinteiligere Kaliber.

Ein Bericht des Schweizer Fernsehsenders SRF informierte am 17.Januar 2013 die Öffentlichkeit über ein Waffengeschäft einer Rüstungsfirma des Landes mit der Regierung von Saudi-Arabien, der möglicherweise mit dazu beigetragen hat, letztendlich diesem schon im Vorfeld genehmigten Deal in der vergangenen Woche doch noch zu verbieten. „Geplatzter heimlicher Waffendeal für Saudi-Arabien“ weiterlesen

Deutsche Soldaten helfen bei der Auswahl der Ziele für Luftangriffe: Heimliche Kriegsbeteiligung beenden

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW verurteilt die Beteiligung deutscher Soldaten am Libyenkrieg.

Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass derzeit elf deutsche Soldaten im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Militärstäben der Nato in Italien im Bereich der sogenannten „Zielauswahl“ für die NATO-Luftangriffe beteiligt seien. „Damit macht sich Deutschland zur Kriegspartei. Das Nein zum Libyen-Einsatz wird zum durchsichtigen politischen Manöver“, erklärt Matthias Jochheim, IPPNW-Vorsitzender. Bereits Ende Juni hatte sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière bereit erklärt, Bauteile für Bomben und Präzisionsmunition zur Unterstützung der militärischen Angriffe der NATO zu liefern.

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