Grundsatzrede zur Sicherheitspolitik – Erneuter Alleingang oder Münchner Konsens 2.0?

Zudem sind an die Parlamentsdebatten auch Informationsrechte der Parlamentarier gebunden, die über Ziele, Zahlen, Orte, Strukturen und weiteres vor einer solchen Abstimmung informiert werden müssen. Ein wichtiger Moment für die Informationslage der Opposition.

Sollten diese Schritte tatsächlich umgesetzt werden, könnte der Nationale Sicherheitsrat dann nach Absprachen mit Verbündeten und auf Grundlage des parlamentarischen Vorratsbeschlusses deutsche Truppen von einem Tag auf den anderen in alle Welt entsenden. Ohne unmittelbare parlamentarische Kontrolle und ohne institutionalisierten Aufhänger für eine demokratische Debatte über deutsche Kriegsbeteiligungen.

Der heimliche „Spannungsfall“ und die „Notstandsgesetze“ des Nordatlantikpakts in Deutschland

Die faktisch auf Befehl der Besatzungsmächte Westdeutschlands durch die „große Koalition“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat als „Notstandsgesetze“ beschlossene Verfassungsänderungen von 1968 („Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) schufen u.a.

den „Spannungsfall“ (Artikel 80a). Diesen kann der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Nun der Clou: die nach Artikel 80a bevollmächtigte „Anwendung solcher Rechtsvorschriften“ kann auch der Nordatlantikpakt (N.A.T.O.) mit Zustimmung der Regierung verfügen, ohne dass der „Spannungsfall“ überhaupt ausgerufen wurde (Artikel 80a Abs.3, „einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“).

Geplatzter heimlicher Waffendeal für Saudi-Arabien

In Tabelle D des Rüstungsexportbericht 2011 werden genehmigte Waffenexporte nach Saudi-Arabien über mehr als 29 Millionen Euro im Jahr 2011 ausgewiesen.

Der “Stabilitätsfaktor” und die Rüstungsindustrie werden mit der Bundeskanzlerin und dieser Regierung keine Probleme haben, gemeinsam eine “Rote Linie” zu überschreiten, die im Grundgesetz verankert ist.

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