Keine weiteren Truppenentsendungen nach Afghanistan!

Autoren: Jacqueline Andres, Christoph Marischka und Jürgen Wagner

Offener Brief an die Abgeordneten des Bundestags zur anstehenden, nachholenden Mandatierung eines neuen Einsatzes der Bundeswehr

Keine weitere Simulation von Handlungsfähigkeit durch weitere Truppenentsendungen nach Afghanistan!

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,

fast 20 Jahre hat sich die sog. „westliche Staatengemeinschaft“ der Illusion hingegeben, durch die Entsendung bewaffneter Kräfte nach Afghanistan in der Region Einfluss geltend zu machen und die Situation zu beeinflussen. Aktuell müssen wir feststellen, dass der Einsatz von zeitweise mehr als 100.000 Soldat*innen aus NATO-Staaten, Angriffe mit bewaffneten Drohnen, die Luftschläge von Kundus 2009 und der Einsatz der bislang größten konventionellen Bombe durch die Trump-Regierung 2017 sowie all die militärischen und zivilen Opfer die NATO und ihre Verbündeten ihrem Ziel keinen Schritt näher gebracht haben. Selbst der seit sechs Jahren als Exit-Strategie verfolgte Aufbau der sog. Afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Security Forces, ANSF) hat sich in den letzten Wochen als Popanz und grandioser Fehlschlag erwiesen, der letztlich von der NATO gelieferte Rüstungsgüter in die Hände der Taliban überführte. „Keine weiteren Truppenentsendungen nach Afghanistan!“ weiterlesen

Sie wissen von der Bundeswehr-Beteiligung an der Kriegsflotte im Persischen Golf, oder?

25.06.2019 Deutschland zieht nicht, es kriecht in den nächsten Angriffskrieg
18.07.2019, Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition
19.07.2021 Revanche-Piraterie im Persischen Golf: Irans Regierung spielt der internationalen Kriegslobby direkt in die Hände
24.07.2019 Deutschland in den Iran-Krieg? Gauland kriecht voran
25.07.2019 Wie beschrieben: Deutschland kriecht in den nächsten Krieg, ohne jede Opposition
28.07.2019 U.S. und E.U. teilen Kriegskoalition gegen Iran formal auf um den Bundestag zu passieren
04.08.2019 Der Imperiale Komplex enttarnt sich
20.08.2019 Persischer Golf: Merkel-Regierung organisiert Marine-Kriegskoalition der E.U.
01.09.2019 Persischer Golf: Entsendung der Bundeswehr-Marine aufgeschoben
07.09.2019 Persischer Golf: U.S. und E.U. bereiten „Koordination“ ihrer Streitkräfte vor
25.10.2019 Der Staat verlängert seine Teilnahme an der Internationalen Kriegskoalition

24. Juni 2019: Der damalige U.S.-Außenminister Mike Pompeo fordert eine „globale Koalition“ gegen den Iran. passenderweise vorgetragen bei einem Blitzbesuch Pompeos in Saudi-Arabien.

4. August 2019: Ich lege mich fest und prognostiziere, dass „Bundeswehr-Marine .. noch vor Weihnachten unter Oberbefehl einer ausländischen Macht in den Persischen Golf entsandt“ wird.

29. August 2019: Nachdem vorab Pläne aus dem Bundeswehr-Generalstab („Einsatzführungskommando) und Merkel-Einheitsregierung über eine Entsendung von E.U.-Marinestreitkräften (fünf Fregatten, zwei Korvetten, sowie Luftwaffenverbände und weitere Marineeinheiten für „Schutz“ und Logistik) in den Persischen Golf gestreut worden waren, verschiebt die E.U. nach einem Treffen der Militärminister die Entsendung von E.U.-Marineeinheiten in den Persischen Golf. Vorerst. „Sie wissen von der Bundeswehr-Beteiligung an der Kriegsflotte im Persischen Golf, oder?“ weiterlesen

Rüstungsgroßprojekte

Milliardenpoker des Verteidigungsministeriums

Die Wunschliste von Politik und Militär ist lang, weshalb noch vor den Wahlen im September 2021 eine ganze Reihe von Rüstungsprojekten durch den Bundestag geschleust werden sollen. Hierfür übermittelte das Verteidigungsministerium (BMVg) bereits im Februar eine Liste mit 51 sogenannten 25-Millionen-Vorlagen. Dabei handelt es sich um Vorhaben, die den besagten Betrag übersteigen und denen der Verteidigungs- und Haushaltsausschuss deshalb gesondert zustimmen muss. Schon damals wurde allerdings über eine weitere Aufstellung mit Rüstungsprojekten berichtet, die auf – vorsichtig formuliert – wackliger Finanzgrundlage stünden.

„In einer zweiten Liste werden Vorhaben genannt, deren Finanzierung derzeit ‚nicht gesichert ist‘. Genannt werden 15 Projekte, darunter die Nachfolge für das Kampfflugzeug Tornado und die Beschaffung eines Schweren Transporthubschraubers.“

Insofern mag es auf den ersten Blick etwas überraschen, dass am 10. Mai 2021 in zahlreichen Medien Alarm geschlagen und vor einem Scheitern diverser zentraler Rüstungsprojekte gewarnt wurde. Bei Spiegel Online hieß es beispielsweise:

„Zahlreiche Rüstungs-Großprojekte der Bundeswehr stehen auf der Kippe, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Das geht aus einer vertraulichen Liste des Verteidigungsministeriums hervor, die auch dem SPIEGEL vorliegt. Die Kosten für die bisher nicht sicher finanzierten Vorhaben summieren sich auf etliche Milliarden Euro.“

Eine Erklärung, worin der Unterschied zwischen der Liste im Februar und der im Mai liegt, blieben aber nahezu alle Medienberichte schuldig. Er besteht vor allem darin, dass nun auch die deutsch-französischen Prestigeprojekte Kampfpanzer (Main Ground Combat System, MGCS) und Kampfflugzeug (Future Combat Air System, FCAS) den Stempel „nicht finanzierbar“ verpasst bekommen haben. Beide Vorhaben gelten aber als Schlüsselprojekte von zentraler Bedeutung auf dem Weg zu einem deutsch-französischen Rüstungskomplex und wurden mit viel politischem Kapital angeschoben, weshalb ihr Scheitern einen ziemlichen Scherbenhaufen hinterlassen würde.

Dies gilt insbesondere für das FCAS, über das es in der aktuellen Ausgabe der Internationalen Politik heißt: „Strategisch gesehen wird das Luftkampfsystem der Zukunft der Testfall schlechthin für eine europäische Sicherheitspolitik sein. […] FCAS war von Beginn an eher ein politisches denn ein militärisches Konzept, und vielleicht liegt darin ein Geburtsfehler. […] FCAS ist keine freiwillige Industriekooperation, sondern ein Projekt der politischen Machtzentren in Paris und Berlin.“

Das Verteidigungsministerium argumentiert deshalb schon seit einiger Zeit, diese länderübergreifenden Großprojekte müssten aufgrund ihrer (industrie)politischen Bedeutung entweder über andere Haushalte finanziert oder über eine Zusicherung kontinuierlich und deutlich steigender Militärausgaben abgesichert werden.

Vor diesem Hintergrund hat sich das BMVg zu einem Erpressungsversuch entschlossen, bei dem es hoch pokert. Die Abgeordneten sollen unter Druck und ihnen die sprichwörtliche Pistole auf die Brust gesetzt werden: Entweder ihr sorgt in der ein oder anderen Form für viele zusätzliche Milliarden oder wir fahren zentrale deutsch-französische Rüstungsprojekte gegen die Wand.

Finanzierungsprobleme?

Seit Jahren kennt der Militärhaushalt nur den Weg nach oben: von €24,3 Mrd. (2000) über €32,5 Mrd. (2014) und €38,5 Mrd. (2018) auf €46,9 Mrd. (2021). Dennoch sieht das von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn am 9. Februar 2021 veröffentlichte „Positionspapier: Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft“ weiteren Handlungsbedarf:

„Angesichts dieser Gesamtlage stellen wir fest, dass die Bundeswehr trotz erheblicher Zuwächse im Verteidigungshaushalt in den vergangenen Jahren weiterhin unterfinanziert ist.“

Für wie unterfinanziert sich das Verteidigungsministerium genau hält, ließ es vermutlich bewusst durchsickern, indem die interne Finanzbedarfsanalyse 2022 an die Medien gelangte. Darin wird von einem Bedarf von €53,1 Mrd. für das Jahr 2022 ausgegangen, der sich schrittweise bis 2025 auf €61,5 Mrd. erhöhen soll.

Insofern hielt sich die Begeisterung auch in Grenzen, als die Eckwerte des Bundeshaushaltes vom 24. März 2021 für 2022 einen Haushalt von €49,3 Mrd. vorsahen, obwohl es sich dabei um eine nochmalige deutliche Steigerung des Haushaltes handeln würde. Besonders erbost zeigten sich militärnahe Kreise aber über die weitergehende Finanzplanung für die Jahre 2023 (€46,32 Mrd.), 2024 (€46,16 Mrd.) und 2025 (€45,73 Mrd.).

Zwar fällt der endgültige Beschluss über den Haushalt 2022 ohnehin in die Verantwortung der nächsten Bundesregierung, die auch nicht an die Vorgaben der Eckwerte für die Jahre 2023 bis 2025 gebunden sein wird. Die Sorge aber, dass die fetten Jahre unter Pandemiebedingungen und einer wahrscheinlichen Regierungsbeteiligung der Grünen nun vorbei sein könnten, dürfte die aktuelle Strategie des Verteidigungsministeriums befeuern, den eigenen budgetären Spielraum schon jetzt möglichst zu erweitern und den der kommenden Bundesregierung so weit als möglich einzuengen.

Outsourcing von Rüstungsgroßprojekten?

Schon November 2020 warnte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in einer Grundsatzrede:

„Das führt mich zu einem zentralen Punkt: Ich werde einer Finanzierung von Großprojekten zu Lasten der Grundausstattung und der Mittel des täglichen Betriebs nicht zustimmen. […] Neue Großprojekte, so attraktiv sie scheinen und so schön es wäre, die damit versprochenen Fähigkeiten zu haben, können nur dann realisiert werden, wenn dafür in der Finanzplanung zusätzliches Geld bereitgestellt wird – oder wenn andere Großprojekte dafür nicht realisiert werden.“

Als Lösung für die Finanzierbarkeit der besonders teuren länderübergreifenden Großprojekte schwebt dem Verteidigungsministerium nun, wie bereits angedeutet, vor, deren Kosten einfach anderen Haushaltsposten aufs Auge zu drücken.

Zunächst tat sich mit diesem Vorschlag der CSU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Brandl hervor. Als dann aber Kramp-Karrenbauer und Zorn dieselbe Forderung – wenn auch ein wenig verklausuliert – in ihrem bereits erwähnten Positionspapier zur Zukunft der Bundeswehr erhoben, war klar, dass diese abstruse Idee ernst zu nehmen war.

„In diesem Zusammenhang weisen wir mit besonderem Nachdruck darauf hin, dass Verteidigung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die sich nicht allein im Verteidigungshaushalt niederschlagen kann. Für die Finanzierung von politisch übergeordneten Großvorhaben, vor allem in der multinationalen Rüstungskooperation, steht die Bundesregierung gemeinschaftlich in der Verantwortung. Die staatliche Kernaufgabe Sicherheit muss breit getragen werden.“

Hier geht es um alles andere als Peanuts: Die wichtigsten „politisch übergeordneten Großvorhaben“ der „multinationalen Rüstungskooperation“ sind, wie erwähnt, das deutsch-französische Kampfflugzeug und der Kampfpanzer, bei denen jeweils von Entwicklungskosten von bis zu €100 Mrd. die Rede ist.

Blankoscheck für Rüstungsprojekte?

In seinem Anschreiben zur Liste der finanziell nicht abgedeckten Großprojekte verweist das BMVg explizit darauf, sie sei die direkte Folge der in den Eckwerten anvisierten Mittelausstattung, mit denen die Vorhaben nicht mehr finanzierbar seien: „Die Finanzierungsprobleme ergeben sich insbesondere aus dem im Eckwertebeschluss vorgesehenen starken Rückgang der Haushaltsmittel nach dem Jahr 2022.“

Dennoch sollen die Vorhaben augenscheinlich dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden, der dann vor der Wahl steht, sie abzulehnen oder eine Finanzierung ggf. auch außerhalb des BMVg-Etats zuzusichern. Der militärnahe Blog Augengeradeaus schreibt dazu:

„Das Verteidigungsministerium will dem Haushaltsausschuss des Bundestages zahlreiche Rüstungsprojekte zur Billigung vorlegen, auch wenn deren Finanzierung noch offen ist. […] Anfang des Jahres hatte das Verteidigungsministerium den Abgeordneten von Verteidigungs- und Haushaltsausschuss bereits eine lange Liste mit den geplanten Vorhaben übergeben […]. Ein wenig überraschend scheint, dass das Verteidigungsministerium damit auch die bislang als gesichert geltenden multinationalen Projekte infrage stellt – und auch im Haushalt offensichtlich sichere Vorhaben doch nicht so sicher sind.“

Bei den „bislang als gesichert geltenden multinationalen Projekten“ handelt es sich, wie gesagt, vor allem um die deutsch-französischen Projekte FCAS und MGCS, die nun vom Verteidigungsministerium ebenfalls infrage gestellt werden. Die BMVg-Strategie ist dabei insofern recht clever, weil auch die Eckwerte des Bundeshaushaltes nicht nur die Bedeutung dieser Großprojekte betonen, sondern sie gehen sogar so weit, eine Art finanzielle Garantieerklärung für sie vorzuschlagen:

Es besteht Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung, dass bestimmte Großvorhaben zum Schließen von Fähigkeitslücken gemäß dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und damit zur Wahrnehmung bereits eingegangener internationaler Verpflichtungen finanziert werden und dem Verteidigungshaushalt ermöglicht wird, die insoweit verabredeten Fähigkeitsziele zu erreichen. Dies gilt insbesondere für Vorhaben im Rahmen der deutsch-französischen und deutsch-norwegischen Rüstungskooperationen […].“

Indem das Verteidigungsministerium nun aber unter anderem keine Finanzgarantie mehr für die deutsch-französischen Rüstungskooperationsprojekte übernimmt, spielt es den Ball den Abgeordneten und dem Finanzministerium zu, die hierdurch massiv unter Zugzwang gesetzt werden: Entweder sie entscheiden sich dafür, den Erpressungsversuchen nicht auf den Leim zu gehen und die Vorhaben zu strecken oder gar einzustampfen. Damit würden sie sich dann aber den Schwarzen Peter für das mögliche Scheitern der Prestigeprojekte einhandeln. Denn spätestens Ende Juni müssen zum Beispiel die Gelder für das FCAS freigegeben werden, ansonsten droht eine deutliche Verschiebung, was das ohnehin gespannte Verhältnis zum Kooperationspartner Frankreich endgültig überdehnen könnte.

Hier geht es allein für die nächste Projektphase bis 2027 (der Erstflug ist erst für 2035 und die Auslieferung für 2040 terminiert) um immense Summen. Die Internationale Politik schreibt dazu: „Der Druck auf die deutsche Regierung also ist immens, denn in diesem Sommer tritt FCAS in die entscheidende Planungsphase. Im April haben die beiden ausführenden Rüstungskonzerne Dassault Aviation und Airbus Defence and Space ihren Regierungen einen Plan auf den Tisch gelegt, der den Bau eines flugfähigen Prototyps bis 2027 vorsieht. Kostenpunkt: rund neun Milliarden Euro. Soll der Zeitplan eingehalten werden, müsste der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode einen Finanzierungsplan freigeben mit dem deutlichen Hinweis: Hier wird nicht mit Millionen, sondern Milliarden gerechnet.“

Vor diesem Hintergrund ist es gut möglich, dass vor allem dem FCAS vom Bundestag ein Blankoscheck ausgestellt wird, schließlich ist das Projekt, in den Worten der Stiftung Wissenschaft und Politik, „too big to fail“.

Sollte den ungedeckten Rüstungsprojekten aber zugestimmt werden, würde dies den Spielraum der nächsten Bundesregierung wohl extrem einengen, was wohl auch das Ziel der Übung sein dürfte: Entweder müsste sie die diesbezüglichen Gelder durch ein weiter jährlich stark steigendes Militärbudget oder durch eine Verlagerung auf andere Haushaltstöpfe garantieren – in beiden Fällen würde das Verteidigungsministerium damit einen milliardenschweren Coup landen.

Veröffentlicht am 18. Mai 2021 auf Informationsstelle Militarisierung (IMI)

Die Regierungsermächtigung zur Impfpflicht besteht seit zwanzig Jahren

10.08.2018 Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz
21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen
24.08.2020 Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

Und nun, schon wieder, nochmal ganz von vorne…

Heute gibt es im ZDF, gerade noch rechtzeitig (schließlich ist das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 18. von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsi durchgewunken worden), einen kritischen Artikel mit der Überschrift „Kommt die Impfpflicht durch die Hintertür?“. Auszug:

„Allerdings könnte das Bundesgesundheitsministerium laut Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für „bedrohte Teile der Bevölkerung“ erlassen.

Konkret heißt es in Paragraph 20, Absatz 6 unter anderem:

„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“

Ich denke: Veni, vidi, ich traue meinen Augen nicht. Wie sollte mir das nur entgangen sein? Lese ich mir doch (fast) jeden Dreck durch, den irgendwelche Apparatschiks den hiesigen Parlamentsprothesen auf den Tisch knallen, damit die ihren Kaiserreichs-Wilhelm druntersetzen.

Suche ich also, zu wildem Geballer des üblichen Spielfilms den ich mir reinziehe, wo dieser weitere Wildwuchs des Staatsgrauens sich in das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ geschmuggelt haben könnte.

Alle möglichen Ausschüsse und deren Vorlagen? Sicher, sicher, die machen alles schlimmer. Aber diese Formulierung ist dort nicht zu finden. Und auch im Beschlusstext von Bundestag noch Bundesrat taucht sie nicht auf.

Um es kurz zu machen: sie steht seit dem Jahre 2000 – also seit schlappen zwanzig Jahren – im heutigen „Infektionsschutzgesetz“ (damals „Seuchenrechtsneuordnungsgesetz“ (Bundestagsdrucksache 14/2530). Übrigens schon damals als Absatz 6 in § 20 „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“.

So. Und jetzt alle nochmal: Wie war das mit der Impfpflicht?!

Keine bewaffneten Drohnen – die Drohnendebatte war eine Scheindebatte

Autor: Tobias Pflüger

Annegret Kramp-Karrenbauer hat bei der Haushaltsdebatte im Bundestag keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Entscheidung für bewaffnete Drohnen jetzt durchdrücken will. Die geplante Bewaffnung der Heron TP ist nur der Anfang. Wenn diese Drohne bewaffnet wird, dann wird die anvisierte Eurodrohne erst recht bewaffnet. Eine entsprechende Beschaffungsvorlage hat die Ministerin ja angekündigt. Die Bundesregierung bereitet den deutschen Einstieg in den Drohnenkrieg vor, als gäbe es in Corona-Zeiten nichts Dringenderes als neue Rüstungsprojekte. Die Bewaffnung von Drohnen ist kategorisch abzulehnen, weil das eine falsche Grundsatzentscheidung ist. Die Kriegsführung, der Einsatz von Sprengmitteln wird damit niederschwelliger, der Trend zur Automatisierung des Krieges ist wird damit gestartet. „Keine bewaffneten Drohnen – die Drohnendebatte war eine Scheindebatte“ weiterlesen

Berlin am 29. August: Analyse einer Dialektik von Sabotage an Verfassung und Demokratie

24.08.2020 Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

Während Staat und ein Großteil der Bevölkerung es für völlig normal halten, das Grundgesetz auf unbestimmte Zeit auszusetzen, marschiert in der Hauptstadt der Republik eine vermeintliche Demokratiebewegung auf, die anfangs forderte das Grundgesetz einzuhalten und es nun für völlig normal hält es zu ersetzen.

Ein Bericht über und aus Berlin im unbefristeten Ausnahmezustand. Und eine Erinnerung an die Vorgeschichte: eine über Jahrzehnte hinweg schleichend, verdeckt und von oben organisierte Herzschwäche der Demokratie. „Berlin am 29. August: Analyse einer Dialektik von Sabotage an Verfassung und Demokratie“ weiterlesen

Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

Am heutigen Montag wollen zunächst die Gesundheitsministerien von Landesregierungen und Bundesregierung über  „Regeln“, also Verbote auch von privaten Zusammenkünften jedweder Art (Feiern, Feste, Parties, Hochzeiten, Beerdigungen, Zeremonien, etc, etc) beraten. Dies beinhaltet unweigerlich entsprechende staatliche Zwangsmaßnahmen bei Verstößen. Vorbild: Großbritannien. Am Donnerstag konferieren dazu Kanzlerin Merkel und Landesregierungen.

Verteidigungsministerin und Militärchefin Kramp-Karrenbauer hat bereits eine Zwangsmaskierung („Maskenpflicht“) an Arbeitsplätzen und allen Schulen ins Spiel gebracht. Vorbild: Frankreich. Gescheitert: in Österreich.

Lobbyisten der in der vom Ausnahmezustand verursachten Rezession kollabierenden Mittelschicht, sowie Vertreter ganzer Stände und Berufszweige die vor dem Nichts stehen, und sogar ein „Wirtschaftsweiser“ der Merkel-Scholz-Regierung, riechen bereits den Braten und warnen vor einem zweiten „Lockdown“. „Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren“ weiterlesen

Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen

Geht es nach dem Staat und seiner Presse, entscheidet demnächst die Regierung nach eigenem Ermessen wann Bevölkerung und Parlament sich versammeln, arbeiten oder aus dem Haus gehen dürfen.

So etwas nennt man dann einen Putsch.

Am morgigen Sonntag (22.03.) wird sich die Einheitsregierung („große Koalition“) der seit 15 Jahren amtierenden Kanzlerin Angela Merkel in einer Telefonkonferenz mit den Landesregierungen bezüglich bundesweiter „Ausgangssperren“ absprechen.

Es ist für alle Betroffenen, also Alle, wichtig dazu ein paar Dinge zu wissen. „Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen“ weiterlesen

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteilabgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen„.

Dazu Folgendes: Nicht nur durch die Angliederung der Staatsanwaltschaften an die Regierung bzw die Landesregierungen ist die Gewaltenteilung unvollständig. Diese ist überdies hinsichtlich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. Und zwar seit den Verfassungsänderungen der westdeutschen „Notstandsgesetze“ durch die große Koalition im Jahre 1968, denen das Bundesverfassungsgericht trotz schwerster Bedenken und vorausschauender Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp schließlich mit 5 zu 3 Stimmen zustimmte.

Im Herbst 2016 erfolgten zwei Urteile in Karlsruhe, die den Startschuss für das bis dahin taktisch verzögerte B.N.D.-Gesetz gaben und sogar noch hinter den Standard der „Notstandsgesetze“ zurückfielen. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)

In Beschluss 2 BvE 5/15 nahmen die Richter eine Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „Selektorenliste“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency nicht einmal an. Begründung: die vom ersten Artikel 10-Gesetz nach den „Notstandsgesetzen“ in 1968 geschaffene und seitdem existierende Kommission sei zwar vom (ebenfalls 1968 geschaffenen) Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählt, aber trotzdem kein „Hilfsorgan“ des Bundestages (der diesbezügliche Begriff steht in Artikel 10 Grundgesetz).

Und in Beschluss 2 BvE 2/15 urteilten die Richter, dass die Regierung die „Selektorenliste“ auch vor dem Untersuchungsausschuss bzw deren einzigen Oppositionsvertretern geheim gehalten dürfe. Begründung: die Opposition im Bundestag sei angesichts der Drei-Viertel-Mehrheit der „großen Koalition“ so klein, dass sie keine mehr sei, jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 44 Grundgesetz.

Monate später erfolgte zu Weihnachten 2016 das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Trotz drei Untersuchungsausschüssen ist seitdem nichts geklärt worden.

Vorgestern erfolgte das Attentat in Hanau.

Übrigens: Neben der Option selbst ungestraft jedes Verbrechen zu begehen und anschließend Ermittlungen gegen sich selbst aus Gründen des „Staatswohls“ schlicht zu verweigern oder auszusitzen, ergibt sich aus der unvollständigen Gewaltenteilung in Deutschland auch für die Stellen anderer Staaten jede Menge Gelegenheiten. Zum Beispiel Verbrechen in Deutschland zu begehen und anschließend darauf zu setzen, dass die Regierung in Deutschland diese vertuscht, weil die Verbrechen durch staatliche Stellen befreundeter oder alliierter Staaten begangen wurden, oder in Zusammenarbeit bzw Kollaboration mit deutschen Diensten, oder weil eine Aufklärung dieser Verbrechen irgendeiner ausländischen Regierung und damit dem „Staatswohl“ der bisher amtierenden Funktionäre in Deutschland irgendwie abträglich sein könnte, oder oder oder.

Dazu bald mehr.

21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

(…)

Artikel zum Thema:

02.05.2017 Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Persischer Golf: U.S. und E.U. bereiten „Koordination“ ihrer Streitkräfte vor

Pentagon-Chef Mark Esper in Deutschland, Großbritannien und Frankreich und trifft in London Netanyahu.

Vor der Entsendung der im Vorfeld in „Operation Sentinel“ und „Force Generation“ formal aufgeteilten Streitkräfte von U.S.A. und E.U. in den Persischen Golf, spricht sich U.S.-Verteidigungsminister Mark Esper heute in Paris bezüglich deren „Koordination“ ab. Diese wird bereits seit Juli im Zentralkommando (Centcom) operativ vorbereitet. „Persischer Golf: U.S. und E.U. bereiten „Koordination“ ihrer Streitkräfte vor“ weiterlesen