Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.

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Etappenziel Syrien, Endziel Mittelmeerunion: Gescheitert.

  Der heute vom „Leitstaat“, dem Imperium der Vereinigten Staaten von Amerika, über die üblichen Umwege (den Notstandspräsidenten von Frankreich und den Klon „Europäische Union“) erpresste Tribut von ein paar Kampfflugzeugen und 1200 Soldaten aus seiner deutschen Kolonie ist militärisch überflüssig, politisch eine symbolische Demutsgeste seiner Untergebenen (der „politischen Klasse“) und psychologisch ein weiterer Versuch der „Erniedrigung und Zerstörung“ der Berliner Republik bereits im Ansatz. Diese offizielle U.S.-Doktrin, dieses Kriegsziel, gilt angeblich gegenüber den selbst aufgerüsteten Proxy-Armeen und Todesschwadronen namens „Islamischen Staat“, etc, etc, und in Wirklichkeit gegenüber allen, die den berühmten „U.S. Interessen“ im Weg sind. Die „U.S. Interessen“…