Sarah Luzia Hassel-Reusing: Inwieweit können Bundeswehreinsätze im Inland die Strukturprinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat sowie Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte gefährden?
Dr. Burkhard Hirsch: Das Grundgesetz läßt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur dann zu, wenn es in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist möglich im Verteidigungs und Spannungsfall, bei schweren Unglücks- oder Katastrophenfällen, die die Polizei alleine nicht mehr bewältigen kann – und im äußersten Extremfall eines militärisch organisierten „Aufstandes“. „Interview mit Dr. Burkhard Hirsch zum Bundeswehreinsatz im Inneren“ weiterlesen