28.11.: Gesetzentwurf für Mindestlohn in Bundestag eingebracht

Vorwort der Redaktion und Rückblick: Nach der zunächst siegreichen Revolution von Arbeitern und Soldaten gegen das Kaiserreich erhoben auf dem ersten und faktisch letzten Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte („Reichsrätekongress“) vom 16. bis 21. Dezember 1918 im Gebäude des heutigen Berliner Abgeordnetenhauses die Delegierten der Unabängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (U.S.P.D.) die Forderung nach Einführung eines allgemeinen Mindestlohns. Auf Betreiben des umtriebigen späteren Reichsfinanzministers Rudolf Hilferding, selbst Mitglied der U.S.P.D. und Mitglied der am 4. November 1918 gegründeten (und fortan seltsam bedeutungslosen) „Sozialisierungskommission“, wurde der Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten verwiesen an den „Rat der Volksbeauftragten“ unter Vorsitz des späteren Reichspräsidenten Friedrich Ebert (S.P.D.) – zur „Berücksichtigung“.

Das Schicksal des Mindestlohns teilten denn auch sehr bald sehr viele, die ihn hätten bekommen sollen.

95 Jahre später.

In Erwägung, dass der hier vorgestellte Gesetzentwurf der Partei „Die Linke“ zur Einrichtung einer „Mindestlohnkommission“ unter Beteiligung der jahrzehntelang im gewissen Nichts geübten Funktionäre des „Deutschen Gewerkschaftsbundes“ D.G.B. der allerletzte Mist ist – der Gesetzentwurf wurde von der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ übernommen – wollen wir uns dennoch nicht nehmen lassen diesen zu dokumentieren, bevor er am Donnerstag im Reichstagsgebäude von genau der S.P.D. abgelehnt werden wird, die ihn entworfen hat.

Untenstehend also der Gesetzestext und die allgemeine Begründung („Allgemeines“) vom „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG)“ (Bundestag Drucksache 18/6, gespiegelt), eingebracht von der Fraktion „Die Linke“ für die dritte Sitzung des Bundestages nach dessen Wahl 2013, am nächsten Donnerstag, dem 28. November.

„Hauptausschuss“: Ein Schreiben an den Präsidenten des Bundestages

Nach seiner Wahl am 22. September tagt das Parlament der Republik am 28. November erst zum dritten Mal. Auf der Tagesordnung: ein Antrag der Fraktionen C.D.U. / C.S.U. und S.P.D. auf Einrichtung eines von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptausschusses“. Hier nun ein Schreiben von Matthias Muer an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert:

„Hauptausschuss“ des Bundestages: Institutionalisierung des abrufbaren Ausnahmezustands

Am Donnerstag, dem 28. November, kommt nach einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen der Bundestag zu einer weiteren Sondersitzung zusammen. Das Parlament, dessen letzte reguläre Sitzung auf Juni datiert, plant – angeblich für eine „Übergangsphase“ – die Installation eines präzedenzlosen und von der Verfassung nicht vorgesehenen „Hauptaussschusses“ aus jeweils 40 Mitgliedern und Stellvertretern aus allen Parteien. Als faktisches Notstandsparlament in einem vom Parlament selbst erklärten Ausnahmezustand, da nur mit geschäftsführender Regierung, soll es u.a. mindestens zwei Militäreinsätze der Bundeswehr in Afrika beschließen, sowie „Beschlüsse des Euro-Rettungsmechanismus ESM“ vorbereiten. Dabei ist unklar, ob der Einsatz der deutschen Marinestreitkräfte im Rahmen einer „Präsenz- und Überwachungsoperation“ im gesamten Mittelmeerraum (und damit auch vor der Küste Syriens) bereits wie geplant am gestrigen Mittwoch durch die geschäftsführende Merkel-Regierung verfassungswidrig ohne Parlamentsbeschluss verlängert wurde.

Eine Chronologie und Einschätzung der Ereignisse.