„Besonderen Reiz das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen“

Liebe Anwesende, Freundinnen und Freunde,
im ungleichen Kampf David gegen Goliath hatte es einen besonderen Reiz, das Kanzleramt kraftvoll vor den Kadi zu bringen mit dem Bemühen, die massive Einflussnahme der Bundesregierung auf den Weiterbau von Stuttgart 21 als rechtswidrig zu entschwärzen. Schon vor dem Prozesstermin am 26. Mai und durch das Prozessergebnis haben wir letzte Woche und heute eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreicht. Der Kampf ums Recht mit dem Kanzleramt geschah auf Augenhöhe. Die treibende Kraft seid Ihr.

„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.“

Schließlich bleibt es für uns als demokratische Bewegung untragbar, dass die Kanzlerin den Weiterbau von S21 im Bahn-Aufsichtsrat illegal herbeigeführt hat. Sie hat ihre Glaubwürdigkeit verloren, indem sie die genannten Verfassungsbrüche ermöglicht. Es sind viele Gründe, die unseren Widerstand auf allen Ebenen legitimieren.

BVerwG-Urteil unterstützt Bundeswehrärzte, die sich weigern zu schiessen oder erschossen zu werden

Aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr haben ebenso wie Wehrpflichtige und alle anderen Soldaten der Bundeswehr einen Anspruch darauf, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst) ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute auf die Klagen von zwei Sanitätsoffizieren und Soldaten auf Zeit entschieden.

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Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln in Gefahr – Imkerverbände besorgt wegen anstehendem Urteil zu Gentechnik-Raps

Zählt das Recht eines Bauern, die von ihm angebauten Pflanzen in jedem Fall auch ernten zu dürfen, mehr als das Interesse von Verbrauchern, Ökolandwirten und Imkern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinandersetzen. Das Urteil dazu soll am 29. Februar verkündet werden. Bei zwei früheren Prozessen waren das Verwaltungsgericht Kassel und der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu unterschiedlichen Auffassungen gelangt. Die Entscheidung des Gerichts ist von enormer Tragweite für Imker, Landwirte und Verbraucher.

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