Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.

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Noch 19 Tage und drei Montagsdemonstrationen bis zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

Der Widerstand der Bevölkerung gegen das Industrie- und Regierungsprogramm „Stuttgart 21“ (S21) geht mit der heutigen 66. Montagsdemonstration in den Endspurt zum angepeilten Rauswurf von Ministerpräsident Stefan Mappus und seiner CDU aus der Landesregierung. Die Karnevalszeit verspricht eine kleine Auflockerung des schon geübten Aufmarsches, obgleich auch heute es die Stuttgarter – wie immer – an Musik und Spaß nicht fehlen lassen.

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