Storno 21: Schluss mit dem Betrug!
Zwei neue Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 gestartet
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Zwei neue Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 gestartet
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage der Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens vom Frühjahr 2011 gegen die Ablehnung des beantragten Bürgerentscheids durch die Stadt Stuttgart auf Mittwoch, den 17. Juli 2013, 9:30 Uhr bestimmt.
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Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.
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