Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind im Kern Makulatur. Offiziell seit 2004 „überwacht“ die Polizei wen sie will. Keiner der Betroffenen muss dafür irgendein Gesetz gebrochen haben. Der Staat benötigt nach eigenen Angaben dafür nicht einmal ein Gesetz. Der dafür erfundene und bis heute nicht einmal gesetzlich definierte Rechtsbegriff: „Gefährder“. Diese…

Analyse: „S.P.D.“ wählt Merkel erneut zur Kanzlerin und entlarvt die Demokratie-Simulation

Unter massivem Täuschkörper-Auswurf haben die Kader der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ gestern ihr designiertes Bauernopfer für eine Neuauflage der „Großen Koalition“ nach den Wahlen im September, Martin Schulz, faktisch entmachtet und sind dabei diese nun erneut vorzubereiten.