Im Namen des Volkes

Das Bundesverfassungsgericht wird noch deutlicher, wenn es um Grundrechte geht. In dem Beschluss heißt es wörtlich: „Gerade dieser Willensbeugung und dem Ausgeliefertsein der staatlichen Hoheitsgewalt kann eine abschreckende Wirkung für den künftigen Gebrauch grundrechtlich garantierter Freiheiten – namentlich der durch Art. 8 Abs. 1 GG geschützten Teilnahme an Demonstrationen – zukommen.

Atommüll: sinnlose Reise

Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg ruft mit auf zur Demo und den Protesten. “Jahrelang haben sich Atomkraftgegner_innen aus Süddeutschland mit auf den Weg ins Wendland gemacht, um hier bei den Castor-Protesten für den sofortigen Atomaussstieg und das Ende Gorlebens als Endlagerstandort einzusetzen, jetzt ist unsere Solidarität gefordert”.

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