Mitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. vom 10. August 2016
Die Polizei muss sich erneut durch das Bundesverfassungsgericht rüffeln lassen: Wenn sich Demonstranten rechtswidrig an einer Schienenblockade beteiligen, darf sie diese trotzdem nicht ohne Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen.
Beim letzten Castortransport im Herbst 2011 hatten rund 3000 Menschen bei Harlingen die Gleise blockiert. Nur ein Teil war der Aufforderung durch die Polizei gefolgt, sich von den Gleisen zu entfernen, 1.346 Demonstranten blieben trotzig sitzen und wurden in Gewahrsam genommen und in einer “Freiluft” – Gefangenensammelstelle auf offenem Feld verbracht – ohne richterlichen Beschluss, wie es sich eigentlich gehört. Erst als der Castorzug den Verladebahnhof Dannenberg erreicht hatte, wurden sie peu à peu freigelassen. „Bundesverfassungsgericht stoppt Polizeiwillkür“ weiterlesen