Elitezeitungen: Verletzt Internationales Recht, bombardiert Syrien!

Die Charta der Vereinten Nationen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika im Verfassungsrang steht, verbietet „allen Mitgliedern die Androhung oder den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.“ Die Wiener Konvention 1969 über das Vertragsrecht, der die Vereinigten Staaten von Amerika ebenfalls angehören, führt das Prinzip ein, dass wenn ein Land während diplomatischen Verhandlungen mit dem Einsatz von Gewalt droht, alle nachfolgenden Verträge ungültig sind: „Ein Vertrag ist ungültig, wenn sein Inhalt durch Drohung oder Einsatz von Gewalt in Verletzung der Grundsätze des Internationalen Rechts erreicht worden ist, die in der Charta der Vereinten Nationen enthalten sind.“

KRIEG IN DER ELFENBEINKÜSTE: Figuren, Vorgeschichte und Hintergründe

Nach dem Libyen-Krieg verursacht der imperiale Sicherheitsrat der „Organisation der Vereinten Nationen“ (UNO) mit seiner am 30.März angenommenen Resolution 1975 nun einen neuen internationalen Krieg in der Elfenbeinküste. Die im Sicherheitsrat vertretenen 15 Regierungen erfanden vorgestern erneut eine „Bedrohung des internationalen Friedens und Sicherheit“ durch einen Bürgerkrieg, beriefen sich abermals völkerrechtswidrig auf Kapital VII der Charta der Vereinten Nationen – die Angriffskriege verhindern und nicht ermöglichen soll – und gaben mit einer weiteren völkerrechtswidrigen Resolution den Militärmächten, namentlich Frankreich und seinem im eigenen Land vor der Abwahl stehenden Präsidenten Nicolas Sarkozy, erneut die Vollmacht „mit allen notwendigen Mitteln“ unter dem Siegel der UNO-Militärmission UNOCI auf der Seite eines Lagers in einem seit 2002 immer wieder aufflammenden Bürgerkrieg zu intervenieren.