Bundesverfassungsgericht will Pipeline-Gesetz nicht prüfen: Krasse Fehlentscheidung

Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 17. Januar 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, das nordrhein-westfälische Rohrleitungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Richter-Vorlage zu dem Paragrafen-Werk, das den von der BAYER-Tochter COVESTRO verantworteten Bau einer Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld regelt, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. „Er begründet die angenommene Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nur unzureichend“, urteilte die 2. Kammer des Ersten Senats über den Antrag. „Bundesverfassungsgericht will Pipeline-Gesetz nicht prüfen: Krasse Fehlentscheidung“ weiterlesen

Muster-Einwendung: CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen

Presse-Information vom 21. August 2015 von Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Einwendung gegen geplante Rheinunterquerung:
„CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen“

Muster-Einwendung (bis 31. August einreichen): http://www.CBGnetwork.org/downloads/Einwendung_CO_Leitung.rtf

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, die von der Firma BAYER MaterialScience geplante Kohlenmonoxid-Leitung unter dem Rhein („Düker“) nicht zu genehmigen. In einem heute an die Bezirksregierung Köln gesandten Schreiben begrüßt die CBG zwar die Stilllegung des maroden Alt-Dükers und den Bau eines begehbaren Tunnels für den Transport von Gasen wie Sauerstoff, Erdgas oder Stickstoff. Für das hochgefährliche Kohlenmonoxid (CO) müsse eine Zulassung jedoch verweigert werden. „Muster-Einwendung: CO-Pipeline von Dormagen nach Leverkusen stilllegen“ weiterlesen

Oberverwaltungsgericht: CO-Pipeline verfassungswidrig

Großer Erfolg – aber Wachsamkeit weiter nötig

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur CO-Leitung als großen Erfolg für Bürgerinitiativen, Kläger und Anwohner/innen. Die CBG führt die Proteste jedoch fort, da der BAYER-Konzern das Projekt weiter verfolgt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG:

„Wir begrüßen, dass sich das Gericht unserer langjährigen Argumentation anschließt, wonach betriebliche Profite nicht mit dem Allgemeinwohl gleichzusetzen sind und die Genehmigung der CO-Pipeline daher nicht verfassungskonform ist. Dies ist ein wichtiger Etappensieg.“

Gleichwohl kritisiert Mimkes, dass das OVG die tödlichen Gefahren bei einem Austritt von Kohlenmonoxid nicht ausreichend berücksichtigt hat. „Oberverwaltungsgericht: CO-Pipeline verfassungswidrig“ weiterlesen