Funktionär der deutschen Sektensiedlung muss keine Inhaftierung in Deutschland mehr fürchten. Hopp in Chile wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch verurteilt
Der ehemalige Arzt der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad in Chile, Hartmut Hopp, muss in Deutschland nicht ins Gefängnis. Das in einem Urteil der chilenischen Justiz geschilderte Verhalten Hopps sei nach deutschem Recht nicht strafbar, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag in einer Presseerklärung mit. Die Entscheidung ist abschließend, weitere Rechtsmittel von Opfern der Colonia Dignidad vor deutschen Gerichten gibt es damit nicht. Die Begründung des Urteils ist noch nicht öffentlich. „Unverständnis über Freispruch von Sektenarzt Hopp nach Flucht aus Chile“ weiterlesen