U.S.-Gericht weist Urheberrechts-Klage von Hollywood-Produzenten zurück: IP nicht ausreichend
“Annahme der Schuld nicht ausreichend ist und nicht als Beweis genügt. Nur die Identifizierung der Kontoinhaber, die einer IP-Adresse zugeordnet ist, sagt uns sehr wenig darüber, ob diese ‘Elf Man’ tatsächlich persönlich heruntergeladen haben. Zwar ist es vielleicht möglich, dass der Teilnehmer derjenige ist, der im BitTorrent-Schwarm teilgenommen hat, es ist auch möglich, dass ein Familienmitglied, Gäste oder Nnutznießer an den rechtsverletzenden Handlungen beteiligt waren. Es ist auch möglich, dass sie es einfach versäumt haben ihre Verbindung gegen das Eindringen Dritter zu sichern.”
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