Neil Young im Visier

Die jetzige BAYER-Tochtergesellschaft MONSANTO hat von 2015 bis 2017 den Rockmusiker Neil Young und die Reuters-Journalistin Carey Gillam ins Visier genommen und umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um sich der Kritik der beiden zu erwehren. Dabei steuerte das Unternehmen seine Aktivitäten von einer Abteilung aus, die sich „fusion center“ nannte, in Anlehnung an die gleichnamigen, mit Terrorismus befassten Sektionen des FBIs und des „Departements of Homeland Security“. Das berichtet die britische Tageszeitung The Guardian mit Verweis auf Dokumente aus den Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“.

Monsanto-Listen

Die PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hat im Jahr 2016 für die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO ein ausführliches Lagebild über das politische Frankreich erstellt. Dabei wurden auch Geheimdienst-Methoden nicht gescheut. Das Beratungsunternehmen legte ein umfangreiches Dossier mit den Namen von 200 JournalistInnen, PolitikerInnen, Verbands- und NGO-VertreterInnen sowie WissenschaftlerInnen mitsamt Kontakt-Daten und Hobbys an. Minutiös verzeichnete es die Haltung der Betreffenden zu Themen wie „Landwirtschaft“, „Ernährung“, „Umwelt“, „Gentechnik“, „Gesundheit“ und „Pestiziden“.

Im Zentrum der Aktivitäten von FLEISHMAN HILLARD und PUBLICIS als der zweiten an der Operation beteiligten Agentur stand Glyphosat. Die Illegalität der Praktik steht außer Frage: Das französische Gesetz untersagt es nämlich, politische Meinungen von Menschen ohne Zustimmung der Betreffenden in Datenbanken einzuspeisen. Der Konzern hat also Rechtsbrüche in Auftrag gegeben. Und das nicht nur in Frankreich, sondern in gleich sieben Ländern. Auch in Deutschland.

CBG reicht Gegenantrag zu Arznei-Versuchen ein

BAYER hat, so zeigen die medizinhistorische Forschungen der Pharmazeutin Sylvia Wagner, von 1955 bis zur gesetzlichen Regelung des Zulassungsverfahrens im Jahre 1978 Arzneien in Kinderheimen und jugendpsychiatrischen Einrichtungen testen lassen. In der jugendpsychiatrischen Abteilung des Landeskrankenhauses Schleswig etwa erprobten MedizinerInnen für den Konzern das Neuroleptikum MEGAPHEN als Therapeutikum gegen zu „zappelige“ SchülerInnen. Weder die Kinder und Jugendlichen noch ihre Erziehungsberechtigten haben damals ihre Einwilligung zu den Medikamenten-Erprobungen erklärt. Nach Ansicht von WissenschaftlerInnen verstieß dieses Vorgehen schon gegen damalige ethische Standards.