Verfassungsminister der Bundesregierung dünkt sich kompetenter als das Verfassungsgericht – dem Hüter des Grundgesetzes

Den Abbau unserer Grundrechte hat Dr. W. Schäuble seit vielen Jahren zum Teil erfolgreich betrieben, indem er Gesetzesvorlagen erstellte und diese von unserem fast alles abnickenden Bundestag zur Abstimmung bringen liess.

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Wolfgang Schäuble weicht AK Vorratsdatenspeicherung aus

Unser Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble weicht Diskussionen mit den Bürgern über die von ihm forcierten Überwachungsgesetze in Mainz aus, und lässt sich so die Gelegenheit einer sachlichen Auseinandersetzung entgehen. Wahrscheinlich fühlte er sich schon wieder verfolgt und und suchte die Sicherheit seines Flugzeuges auf, um seinen Bürgern zu entfliehen.

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Schäuble ist gehackt

Wie die Redaktion von Radio-Utopie bei einem Besuch auf Dr. Wolfgang Schäubles Webseite soeben feststellte, hat unser werter Innenminister seine Meinung zur Thematik der Vorratsdatenspeicherung komplett revidiert. Unser guter Wolfgang macht nämlich seit einigen Minuten aktiv Werbung für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung! Unglaublich aber wahr.

Radio-Utopie beglückwünscht diese geistige Flexibilität unserer Regierung, auch die eigenen Entscheidungen zu hinterfragen,

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Rahmenbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung von Europäischen Gerichtshof bestätigt

Irland und die Slowakei hatten gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geklagt. In der Klage ging es nicht um Eingriffe in Bürgerrechte, sondern um die Formfrage der Rechtmässigkeit, da  die Richtlinie vom EU-Parlament und Europarat und nicht vom EU-Ministerrat für europaweite Kriminalitätsbekämpfung verabschiedet worden war.

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Karlsruhe erlaubt Präventiv-Spionage und Totalüberwachung Einzelner

Karlsruhe: Die Salamitaktik der Polizeistaatler ist heute im Grundsatz aufgegangen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwar das NRW-Verfassungsschutzgesetz gekippt und ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ geschaffen. Das zählt aber nicht, wenn Exekutivbehörden „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr“ haben.

Und:„Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt“.

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