Rumäniens oberste Gesetzeshüter erklären EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Während in Rumänien die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Donnerstag vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt worden ist mit der Begründung, dass das Kommunikationsgeheimnis nicht gewahrt bleiben würde und gegen Artikel 28 der rumänischen Verfassung verstösst (1), finden zur Zeit die deutschen Koalitionsverhandlungen zum Thema Kontrolle und Bürgerüberwachung zwischen Union und FDP statt.
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