Geplante Ölbohrungen durch Dea im Nationalpark Wattenmeer nicht rechtens
So sind nach Paragraph 5 (1) alle Handlungen unzulässig, die „zu einer Zerstörung oder Beschädigung führen können“. Ausnahmen können nur dann zugelassen werden, wenn mit den Bohrungen „keine erheblichen Beeinträchtigungen“ verbunden sind
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