Friedensbewegung kritisiert öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr

So fragt sich die Kooperation für den Frieden auch, was die elf gegenwärtigen Auslandseinsätze der Bundeswehr mit ihrem Verteidigungsauftrag gemäß Grundgesetz (§ 87a) noch zu tun haben.

Auf dem Hintergrund der leidvollen historischen und gegenwärtigen Erfahrungen, dass Gewalt und Krieg nie Recht und Freiheit verteidigen, sondern zu Unrecht und Unfreiheit führen, appellieren wir an alle Soldatinnen und Soldaten, die an öffentlichen Gelöbnissen teilnehmen werden: Setzen Sie sich mit der Frage auseinander, ob Ihr Militärdienst dazu beiträgt, tatsächlich „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“! Prüfen Sie Ihr Gewissen, ob die Drohung mit Gewalt und Krieg zu rechtfertigen ist!

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Evangelische Kirche fordert deutschen Beitritt zum Atomwaffenverbot

Die Abrüstungsorganisationen IPPNW und ICAN Deutschland begrüßen, dass die EKD-Synode gestern in Dresden die Bundesregierung in ihrer Abschlusserklärung aufgefordert hat, konkrete Schritte einzuleiten mit dem Ziel, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen. Bedauerlich ist allerdings, dass die Synode sich nicht dazu durchringen konnte, auch den Abzug der in Deutschland stationierten US-amerikanischen Atomwaffen zu fordern. Die EKD-Synode ist das höchste Gremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

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Die Bundesregierung muss eine Beteiligung am Irankrieg ausschließen

Die B-52-Bomber der US-Luftwaffe flogen ihre Angriffe von Großbritannien aus, wurden aber auch von in Deutschland stationierten Tankflugzeugen auf dem Weg in den Irak aufgetankt und durchquerten dabei deutschen Luftraum. Ohne eine Genehmigung der deutschen Bundesregierung wäre dies nicht möglich gewesen. Da es für die Militäraktion der USA gegen den Irak keinen Beschluss des Weltsicherheitsrats gab, hatte Österreich seinen Luftraum für militärische Überflüge gesperrt.

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Nie wieder Hiroshima und Nagasaki

Am 7. Juli 2017 verabschiedeten 122 Staaten bei den Vereinten Nationen einen Vertrag zur völkerrechtlichen Ächtung von Atomwaffen. Sobald der Vertrag von mindestens 50 Staaten ratifiziert ist, werden Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, Erwerb, Besitz, Testung und der Einsatz von Atomwaffen gegen das Völkerrecht verstoßen. Bis jetzt haben den Vertrag bereits 70 Staaten unterzeichnet und 24 ratifiziert. Sobald 50 Ratifikationen erreicht sind, tritt er in Kraft. „Wenn Deutschland im UN-Sicherheitsrat Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wieder in den Mittelpunkt internationaler Politik rücken möchte, sollte die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen, die US-Atomwaffen aus Büchel abziehen lassen und dem UN-Vertrag über ein Atomwaffenverbot beitreten“, so Dr. Rosen.

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