Die Regierungsermächtigung zur Impfpflicht besteht seit zwanzig Jahren

10.08.2018 Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz
21.03.2020 Coronavirus: Einen kleinen Staatsstreich spielen
24.08.2020 Verfassungswidriger Ausnahmezustand, Gewaltenteilung außer Kraft, Staat will Repression noch eskalieren

Und nun, schon wieder, nochmal ganz von vorne…

Heute gibt es im ZDF, gerade noch rechtzeitig (schließlich ist das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 18. von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsi durchgewunken worden), einen kritischen Artikel mit der Überschrift „Kommt die Impfpflicht durch die Hintertür?“. Auszug:

„Allerdings könnte das Bundesgesundheitsministerium laut Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für „bedrohte Teile der Bevölkerung“ erlassen.

Konkret heißt es in Paragraph 20, Absatz 6 unter anderem:

„Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“

Ich denke: Veni, vidi, ich traue meinen Augen nicht. Wie sollte mir das nur entgangen sein? Lese ich mir doch (fast) jeden Dreck durch, den irgendwelche Apparatschiks den hiesigen Parlamentsprothesen auf den Tisch knallen, damit die ihren Kaiserreichs-Wilhelm druntersetzen.

Suche ich also, zu wildem Geballer des üblichen Spielfilms den ich mir reinziehe, wo dieser weitere Wildwuchs des Staatsgrauens sich in das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ geschmuggelt haben könnte.

Alle möglichen Ausschüsse und deren Vorlagen? Sicher, sicher, die machen alles schlimmer. Aber diese Formulierung ist dort nicht zu finden. Und auch im Beschlusstext von Bundestag noch Bundesrat taucht sie nicht auf.

Um es kurz zu machen: sie steht seit dem Jahre 2000 – also seit schlappen zwanzig Jahren – im heutigen „Infektionsschutzgesetz“ (damals „Seuchenrechtsneuordnungsgesetz“ (Bundestagsdrucksache 14/2530). Übrigens schon damals als Absatz 6 in § 20 „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“.

So. Und jetzt alle nochmal: Wie war das mit der Impfpflicht?!