Aufruf zum Handeln, denn der Hambacher Forst braucht dich!
Zugleich wies der Eigentümer das Gericht darauf hin, dass die Versammlung auf der Wiese als solche unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und weiter, dass darüber hinaus das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein Betreten der Wiese nur auf der Grundlage eines gesonderten Gerichtsbeschlusses und unter besonderen Voraussetzungen erlaube.
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