Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise

Autor: Stefan Gruber

In Baden-Württemberg steht die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes an. Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden. Auch deuten Rechtschreibfehler im neuen Gesetzesentwurf auf eine sehr hektische und ungenaue Arbeitsweise hin. „Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise“ weiterlesen

Stuttgart 21: Polizei sucht YouTube-Videos – Durchsuchung abgebrochen

Parkschützer arbeiten transparent: gesuchtes Material ist online

Stuttgart, 7. Juli 2011: Mit fünf Mann und einem Staatsanwalt kam die Polizei heute früh um das Material sicher zu stellen, dass am 24. Juni 2011 öffentlich gezeigt wurde und auf DVD zur Verfügung gestellt wurde. Alles Material ist online verfügbar: Präsentation und Bilder sind über bei-abriss-aufstand.de verfügbar (http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/06/24/pressekonferenz-wir-sind-zeugen), die Videos sind bei-abriss-aufstand.de verlinkt da wir nicht die Serverkapazitäten haben um Viedomaterial direkt zur Verfügung zu stellen. Das Material wurde der Polizei nun auch direkt übergeben. „Stuttgart 21: Polizei sucht YouTube-Videos – Durchsuchung abgebrochen“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Durchsuchung von Demonstranten durch Polizei

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 12.Mai 2010 die Hürden von Durchsuchungen von Demonstrationsteilnehmern nach Waffen durch die Polizei höher gelegt und das ungehinderte Recht auf Versammlungsfreiheit ohne diskriminierende Personenkontrollen bei fehlenden konkreten Anhaltspunkten gestärkt.

Vorausgegangen waren die Auflagen des Polizeipräsidiums Bielefeld zu dem Durchsuchen der Teilnehmer nach Waffen bei einer angemeldeten Demonstration. Das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatten die Klage gegen den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 1. März 2002 – VL 12.5-231-W-02/01 abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht gab mit seinem Urteil dem Kläger recht. (1)

Unter Punkt 2b in der Urteilsbegründung hiess es:

„Die Auflage, dass die Teilnehmer einer Versammlung vor Beginn der Veranstaltung polizeilich durchsucht werden, behindert den freien Zugang zu der Versammlung. Eine polizeiliche Durchsuchung ist – zumal wenn sie pauschal jeden Versammlungsteilnehmer erfasst – geeignet, einschüchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten, die Teilnehmer in den Augen der Öffentlichkeit als möglicherweise gefährlich erscheinen zu lassen und damit potentielle Versammlungsteilnehmer von einer Teilnahme abzuhalten.“
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