Bundestag: Änderung von EU-Vertrag, Fiskalpakt und ESM-Installation in erster Lesung

Heute werden im Bundestag nicht nur der Fiskalpakt, die Installation der internationalen Finanzorganisation „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ ESM, sondern auch eine entscheidende Änderung des EU-Vertrags behandelt, namentlich Artikel 136 vom „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“.

DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (V) : 9.Dezember – Der Große Bluff der „zwei Europas“

Weil eine weitere Verschärfung des EU-Vertrags und die fortschreitende Entdemokratisierung, Entsouveränisierung, sowie letztlich Entstaatlichung aller 27 Mitgliedsstaaten auf legalem Wege als unmöglich erkannt worden war, wurde nun das bereits im Sommer 2011 vorbereitete und öffentlich angekündigte Konzept eines „Kern-Europas“ aus der Tasche geholt. Ein parallel zum EU-Vertrag geschaffener Euro-Vertrag sollte aus 17 Demokratien im Währungsbereich des Euro-Finanzsystems einen eigenen Finanzstaat, einen Euro-Staat zusammenschmelzen.

Ein epischer, rechtsunwirksamer Bluff, der unter der Tarnkappe von „zwei Europas“ nichts anderes bewirken sollte, als die schnellstmögliche Installation des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ und weitere, eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem „Euro“ zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien zu erpressen.

Dänemarks Außenminister warnt: Neuer EU-Vertrag könnte an „Verfassungsproblemen“ scheitern

Villy Sövndal, Außenminister der Monarchie Dänemark, macht sich Sorgen. Die geplante Entsouveränisierung und Entdemokratisierung der Mitgliedsstaaten der „Europäischen Union“ durch einen neuen EU-Vertrag könnte an „Verfassungsproblemen“ in einzelnen Mitgliedsstaaten der „Europäischen Union“ scheitern.

Was meint Villy mit „Verfassungsproblemen“? Er meint z.B. die Verfassung von Deutschland, die für einen solchen Fall zwingend eine Volksabstimmung vorschreibt.

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Nomenklatura akzeptiert Verfassung: Volksabstimmung vor neuem EU-Vertrag

Verfassungsrichter Peter Michael Huber, der ehemalige Präsident von Republik und Verfassungsgericht Roman Herzog, der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle und der SPD-Bundesvorsitzende der SPD Sigmar Gabriel konstatieren die verfassungsgemäß zwingende Notwendigkeit einer Volksabstimmung in Deutschland zum geplanten neuen EU-Vertrag und einer weiteren Machtverschiebung hin zur neunzehn Jahre alten „Europäischen Union“.

Dazu ein kleines Essay.

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