Bundesverfassungsgericht ändert Stabilisierungsmechanismus-Gesetz – mit sofortiger Wirkung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2 BvR 987/10 vom heutigen Tage das am 21.Mai 2010 vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ de facto für verfassungswidrig erklärt, geändert und wieder in Kraft gesetzt. Ab sofort steht damit die luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF („European Financial Stability Facility“), der sogenannte „Euro-Rettungsschirm“ bzw „Euro-Rettungsfonds“, unter Kontrolle vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

SPD-Fraktionsleitung will „ganz engmaschige Mitwirkung des Bundestages“ bei EFSF „verhindern“

Gestern erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Abgeordneten im Bundestag, Thomas Oppermann, stellvertretend für seine Partei die parlamentarische Demokratie einschränken und die verfassungsrechtlich zwingende Hoheit des Parlamentes über die Finanzen des deutschen Staates außer Kraft setzen zu wollen. Dabei unterstützte der SPD-Geschäftsführer ausdrücklich Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble und griff demgegenüber die auf eine parlamentarische Kontrolle von 211 Milliarden Euro deutscher Steuergelder bestehenden FDP-Abgeordneten an.