Stuttgart 21: Grundrecht auf Versammlungsfreiheit negiert
Amtsgericht Stuttgart widerspricht Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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Immer noch ist unklar, wer welche Verantwortung für den brutalen Gewalteinsatz der Polizei am 30.September gegen Stuttgarter Bürger im Schloßgarten trägt und wer für welchen Schaden aufkommen muss. Im Zentrum der Fragen stehen Baden-Württembergs CDU-Innenminister Heribert Rech, Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf, Einsatzleiter Winfried Ellinger, sowie das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Stuttgart. Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter Schloßgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Bürger, die sich zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms „Stuttgart 21“ dort versammelt hatten. (ALARM IN STUTTGART – massiver Polizei-Einsatz im Gange)
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