Stuttgart 21: Prozess wegen Nordflügel-Besetzung eingestellt

Amtsgericht Stuttgart stellt Verfahren gegen Auflagen ein Die symbolische Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom 26.7.2010 erscheint dem Amtsgericht Stuttgart nicht strafwürdig. Die Verfahren gegen fünf der 55 Angeklagte wurden heute gegen Auflagen eingestellt. Die friedliche Besetzung des leerstehenden Gebäudeteils hatte keine Sachschäden verursacht, hatte aber überregional Aufmerksamkeit erregt.

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Trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast

Schwere handwerkliche Fehler im S21-Stresstest Stuttgart: Die Bahn betrachtet in ihrem sogenannten „Stresstest“ ausschließlich stochastisch verteilte Verspätungen und lässt die real bestehenden Korrelationen vollständig außer Acht. Das ist eine nicht zulässige Vereinfachung. Es wurden keine Störfallszenarien vorgestellt, keine Varianzanalyse und kein Hypothesentest. Aus dieser unzulässig vereinfachten Betrachtung lässt sich bestenfalls ableiten, dass Züge in der Regel irgendwann im Laufe des Tages ankommen.

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