GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

„Es geht nicht um einen Bahnhof, sondern um Demokratie“

Wir waren ja zu Beginn unseres Protests ganz naiv: Wir dachten, es gehe einfach um die Wahrheit
und um den besten Bahnhof für Stuttgart. Aber inzwischen wissen wir: Es geht um die Macht. Seit
Kanzlerin Merkel gesagt hat: „An Stuttgart 21 hängt die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“ – spätestens seitdem wissen wir: Das Projekt soll durchgedrückt werden um jeden Preis, weil es nicht sein darf, dass die Politik sich bei der Durchsetzung von Wünschen der Wirtschaft vom Volk hindern lässt – das wäre ja Demokratie.

Streik, Sieg, Grundgesetz

Die Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer setzt Artikel 9 der Verfassung gegen den im Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn AG durch. Die G.D.L. erklärte zum Streikende heute (Do.) um 19 Uhr, nach einer Einigung mit der DB AG über die tariflichen Grundlagen für einen Flächentarifvertrag für das Zugpersonal, sowie auf ein Schlichtungsverfahren:

Bahnstreik über Pfingsten in Grossbritannien

In Grossbritannien kommt es zu Pfingsten, am Montag und Dienstag, zu einem Ausstand der Bahnangestellten. Im Westen der Insel wird der Zugverkehr komplett eingestellt, an der Ostküste wird es sehr starke Einschränkungen geben. Am Dienstag wird wahrscheinlich eine begrenzte Anzahl von Zügen auf den Strecken Virgin London-Leeds und London-New York-Newcastle vom späten Vormittag bis zum frühen Nachmittag eingesetzt.

Categorized as: Arbeit und Streik