„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.“

Die Rede von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21 und juristischer Vertreter des 2. Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 (Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung), bei der heutigen 271. Montagsdemo für den Kopfbahnhof.

Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 4. Mai einige von uns enttäuscht, weil er nicht die Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der Projektverträge wegen der Mischfinanzierung von S21 festgestellt hat. Aber, liebe Freundinnen und Freunde, wir gemeinsam haben doch erfolgreich viel erreicht: Alle kleinkarierten kommunalrechtlichen Blockadeversuche der Stadt zu Frist und Form des Bürgerbegehrens wurden abgewiesen. Und das Wichtigste: die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen. Damit fallen wir nicht in ein schwarzes Loch, sondern wir gehen in die Verlängerung des Kampfes und auf die Zielgerade. So weit waren wir noch nie. Wir haben gut begründete Erfolgsaussicht, dass der Ausstieg der Stadt aus der Mitfinanzierung von S21 beim Bundesverwaltungsgericht wegen Nichtigkeit der Projektverträge gelingt. „„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.““ weiterlesen

Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!

Stellungnahme des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013

Stuttgart: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit dem heute zur Mischfinanzierung von Stuttgart 21 erlassenen Urteil (7 K 4182/11) zwar die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, aber zugleich die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. „Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!“ weiterlesen

„Unsere Stärken sind unsere Kreativität und immer wieder unsere Entschlossenheit und unser Durchhaltewillen“

Die Rede von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper vom Aktionsbündnis gegen S21 auf der heutigen 174. Montagsdemo der Bürgerbewegung gegen das Städtebauprojekt „Stuttgart 21“.

Liebe mit-bewegende Freundinnen und Freunde,
wir alle, am meisten vielleicht wir Juristen, hätten uns im Verfahren gegen den Hausabriss unseres Freundes in der Sängerstraße ein befreiendes Machtwort des Bundesverfassungsgerichts gewünscht. Leider haben wir im April Steine statt Brot bekommen. „„Unsere Stärken sind unsere Kreativität und immer wieder unsere Entschlossenheit und unser Durchhaltewillen““ weiterlesen

Stuttgart 21: Bahnvorstände Grube und Kefer wegen Untreue und Betrug angezeigt

Sprecher von Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und ex-Richter am Stuttgarter Landgericht zeigen Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer an.

Stuttgart: Weil sie wider besseres Wissens den Aufsichtsrat der Bahn AG nicht rechtzeitig über die Kostenexplosion bei S 21 informierten, weiter ohne Rechtsgrundlage Bauaufträge erteilten und weiter bauen ließen, haben Dr, Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sowie der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Stuttgart Dieter Reicherter die Bahnvorstände Rüdiger Grube und Volker Kefer angezeigt. Tatvorwurf der gestern bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangenen Anzeige: Betrug und Untreue. Von Loeper und Reicherter machen geltend, das Milliardendefizit und die damit weg gebrochene Finanzierung des Projekts seien dem Bahnvorstand nach verlässlichen Informationen seit Anfang Juli 2012 bekannt gewesen. „Stuttgart 21: Bahnvorstände Grube und Kefer wegen Untreue und Betrug angezeigt“ weiterlesen

„An irgendeiner Stelle werden wir durchkommen. Vielleicht beim Bundesverfassungsgericht.“

Dokumentation: Die Rede von Eisenhart von Loeper, Sprecher vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, auf der Stuttgarter Großdemonstration am 29. September.

Unterstützt vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wurde in diesen Tagen beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen Stuttgart 21 eingereicht. „„An irgendeiner Stelle werden wir durchkommen. Vielleicht beim Bundesverfassungsgericht.““ weiterlesen