Zum ersten Mal fällte das Bundesberufungsgericht ein Urteil, dass in JEDEM Fall ein richterlicher Beschluss vorliegen muss, BEVOR die Strafverfolgungsbehörden bei einem Verdacht auf eine Straftat Standortdaten von einem Diensteanbieter abfragen können und ein Verstoss bedeutet zukünftig einen Bruch der Verfassung.
In den Vereinigten Staaten von Amerika wurde ein sehr bedeutendes Grundsatzurteil zu Gunsten der verfassungsrechtlich verbrieften Privatsphäre der Verbraucher gefällt, das als geführter Musterprozess auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des digitalen Zeitalters erlangen kann. Die American Civil Liberty Union (A.C.L.U.) reichte gemeinsam mit A.C.L.U. of Florida, der Electronic Frontier Foundation, dem Center for Democracy & Technology und der National Association of Criminal Defense Lawyers einen Antrag zur Überprüfung ein.
Im konkreten Fall ging es um die Weitergabe von gespeichterten Telekommunikationsdaten der Standorte eines Handys von einem Telefonanbieter an die Polizei. Die Strafverfolgungsbehörden forderten diese ohne richterliche Anordnung an und erhielten diese Daten. Die Datensätze enthielten 11000 aufgezeichnete Standorte von Funkzellen über einen Zeitraum von siebenundsechzig Tagen. Obwohl es sich im vorliegenden Fall um eine erfolgreiche Aufklärung einer Straftat (Banküberfall) handelte, bei der der Besitzer das Mobiltelefon mit sich führte, fiel das Urteil zu Gunsten der Allgemeinheit auf das Recht auf Privatshpäre nach der Vierten Zusatzbestimmung der Verfassung aus. „Musterprozess beim U.S.-Bundesberufungsgericht: heimliches Ausspähen der digitalen Standort-Abfrage verfassungswidrig“ weiterlesen