Ernsthafte politische Störung des Polizeistaates in Bayern

Trotz der üblichen Sabotage und Zersetzung durch pseudolinke Contras formiert sich in Bayern aus der Bevölkerung selbstorganisierter Widerstand gegen das Polizeiaufgabengesetz („Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts“) und das Psychiatriegesetz („Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“). Beide Gesetze sind Puzzleteile eines immer offener und dreister agierenden Polizeistaates, in Bund und Ländern. Beim politischen Widerstand dagegen hängen auch in Bayern die wertlosen oder gefährlichen Parteien höchstens noch hinten an der Stoßstange.

Sowohl eine Petition gegen das Psychiatriegesetz auf Change.org, als auch eine Petition gegen das Polizeigesetz auf Campact.de unterstützen bereits Zehntausende von Menschen.

Die Termine von Demonstrationen gegen das Polizeiaufgabengesetz, bei absehbarer und kommunizierter Behandlung auch des Psychiatriegesetzes (unvollständige Aufzählung):

Nürnberg, Freitag den 20. April 2018, 18:00 Uhr, Aufseßplatz (demonstrare.de)
Würzburg, Samstag den 21. April 2018, 16:30 Uhr, Hauptbahnhof (demonstrare.de)
München, Donnerstag den 10. Mai 2018 (Himmelfahrt), 13 Uhr, Marienplatz (no-pag.de). Hinweis: diese Initiative und ihre Demonstration ist von „S.P.D“., „Grünen“, „die Linke“ und antideutschen Contras gekapert worden.
Regensburg, Mittwoch den 25. April 2018, Dachauplatz, 17:30 (twitter)
München, Sonntag den 3. Juni 2018,  organisiert von Open Airs München (Facebook)

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Artikel zum Thema:
28.12.2017 Die Gefährder des Polizeistaates
02.07.2016 Totalüberwachung, und damit ermöglichte politische Verfolgung, wird nun „gezielt“ erlaubt

Artikel zuletzt aktualisiert am 19.04.2018, 13.38 Uhr

Korea, U.S.A., Russland, China: Bricht jetzt die „große Koalition“ des Krieges?

Bis zu Chinas Schwenk im August 2017 haben sowohl Moskau, als auch Peking dem sechzehnjährigen, auf Endlosigkeit programmierten Terrorkrieg der Vereinigten Staaten nichts als konsequent in die Hände gespielt. Bricht jetzt, angesichts des kommenden Korea-Gipfels und Gesprächen über ein nuklearwaffenfreies Korea, diese „große Koalition“ der Weltpolitik?

Laut übereinstimmenden Berichten aus internationaler Presse haben sich die Staatsführungen von Südkorea und Nordkorea auf ein Gipfeltreffen Ende April im Waffenstillstandsort Panmunjeom geeinigt. Das gab der Sondergesandte des südkoreanischen Präsidenten Moon Jae-in, Chung Eui-yong, auf einer Pressekonferenz zum Abschluss seines zweitägigen Besuchs in der Hauptstadt des Nordens, Pjöngjang bekannt. „Korea, U.S.A., Russland, China: Bricht jetzt die „große Koalition“ des Krieges?“ weiterlesen

Polizeistaat U.S.A.: Perverser Mord durch die Polizei an Daniel Shaver, Freispruch für die Polizei

Daniel Shaver ist nur eine von 963 Personen, die laut einer Zählung der „Washington Post“ in den Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 2016 von der Polizei erschossen wurden. Er ist auch nicht der erste Tote, dessen Mörder durch ein Gericht freigesprochen wird. Der Mord an Daniel Shaver ist lediglich ein Fall, in dem der ganze kranke Sadismus, die Perversität eines Polizeistaates, das Aufrüsten und die Lust am Quälen und Töten durch eine losgelassene, wild gewordene, oppositionslose Hierarchie sogar für deren Untertanen offensichtlich wird. „Polizeistaat U.S.A.: Perverser Mord durch die Polizei an Daniel Shaver, Freispruch für die Polizei“ weiterlesen

Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Karlsruher Interpreten: Seit 1949 unklar, ob Artikel 8 Grundgesetz das Übernachten bei Versammlungen erlaubt.

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Und während das Bundesverfassungsgericht nach 68 Jahren Grundgesetz diese kafkaeske, willkürliche Interpretation des Versammlungsrechts auf die Republik losließ, hielt es gleichzeitig der Versammlung der Mächtigsten auf dem Planeten den Roten Teppich in Hamburg frei: den G20. „Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter“ weiterlesen

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Zusammenfassung:

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts. „Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Neues vom Terror-Thomas: Automatisierte optische Massenidentifizierung der Bevölkerung

Die Regierung arbeitet weiter am Ausbau des elektronischen Polizeistaates. Verfassung, parlamentarische Opposition, etc, braucht sie offensichtlich genausowenig zu fürchten wie irgendwelche „Bürgerrechtler“ oder „Datenschützer“. Kamerad Thomas De Maiziere, Bundesinnenminister, geht dabei voran. Als Megafon dient ihm in der großen Pressekoalition der Willigen diesmal der „Tagespiegel“. „Neues vom Terror-Thomas: Automatisierte optische Massenidentifizierung der Bevölkerung“ weiterlesen

Auch die „F.D.P.“ deckt die optische Massenerfassung der Bevölkerung

Bild: Wikipedia

Die „Liberalen“ sollten sich bei ihrem kommenden Dreikönigstreffen überlegen ob sie wieder in den Bundestag wollen oder nicht.

In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ lehnt stellvertretende „F.D.P.“-Vorsitzende Wolfgang Kubicki eine „Videoüberwachung“ auf „öffentlichen Plätzen ab“, sagt aber gleichzeitig, diese „sei an Bahnsteigen, möglicherweise auch in Zügen sinnvoll“.

Nur zur Erinnerung: die Bahn AG hatte bereits im April 2016 bundesweit bereits 26.000 Videokameras in Regionalzügen und S-Bahnen im Einsatz. Die Kontrolle über diese Aufnahmen – und ob diese z.B. in Echtzeit an Behörden „abgeleitet“, also kopiert und weitergegeben werden – liegt nach Angaben der Bahn AG  liegt bei den jeweiligen kommerziellen Konsortien, die die Regionalstrecken betreiben.

Dazu kommen 5000 Kameras in rund 700 Bahnhöfen. An diesen aber beobachtet die Bundespolizei, darunter das Bundeskriminalamt, und nicht die Bahn AG, und zwar 80 Prozent der Fahrgäste bundesweit (Stand: April 2014). Und bereits zu diesem Zeitpunkt lief ein bis zum Jahre 2026 angelegtes Programm des unter der Kontrolle der Regierung stehenden Staatskonzern Bahn AG in Zusammenarbeit mit der Regierung, den weiteren Ausbau dieser Inlandsspionage gegen die Bevölkerung weiter auszubauen, offensichtlich mit dem Ziel der hundertprozentigen optischen Erfassung von Reisenden. „Auch die „F.D.P.“ deckt die optische Massenerfassung der Bevölkerung“ weiterlesen

„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.

Wie den Radio Utopie Leserinnen und Lesern bekannt, ist das B.N.D.-Gesetz das Produkt eines regierungsinternen Machtkampfes. Kanzleramtsleiter Peter Altmaier, der schon im Sommer 2015 plötzlich Ärger vom Apparat und seiner Presse bekommen hatte, nachdem er von einem „Eigenleben“ des Bundesnachrichtendienstes gesprochen hatte, stellte im Januar 2016 eine „weltweit einmalige Regelung“, ein „Kontrollrecht des Bundestages“ (!) über den geheimdienstlichen Komplex in Aussicht. „„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat“ weiterlesen