Polizei will in deiner Wohnung filmen

Die Wohnung eines Bürgers ist durch unsere Verfassung grundsätzlich geschützt. Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, müssen dafür zwingende Gründe vorliegen und bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Regeln eingehalten werden wie das Recht auf einen hinzugezogenen Anwalt, Zeugen und die Anwesenheit des Wohnungsbesitzers, die Uhrzeit – nicht mitten in den Nachtsstunden) (ausser bei Fluchtgefahr). Werden persönliche Gegenstände konfisziert, müssen diese Stück für Stück protokollarisch erfasst werden. Oft werden von diesen auch Fotos angefertigt.

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Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind