Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Neues vom Terror-Thomas: Automatisierte optische Massenidentifizierung der Bevölkerung

Die Regierung arbeitet weiter am Ausbau des elektronischen Polizeistaates. Verfassung, parlamentarische Opposition, etc, braucht sie offensichtlich genausowenig zu fürchten wie irgendwelche „Bürgerrechtler“ oder „Datenschützer“. Kamerad Thomas De Maiziere, Bundesinnenminister, geht dabei voran. Als Megafon dient ihm in der großen Pressekoalition der Willigen diesmal der „Tagespiegel“.

Auch die „F.D.P.“ deckt die optische Massenerfassung der Bevölkerung

Die „Liberalen“ sollten sich bei ihrem kommenden Dreikönigstreffen überlegen ob sie wieder in den Bundestag wollen oder nicht. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ lehnt stellvertretende „F.D.P.“-Vorsitzende Wolfgang Kubicki eine „Videoüberwachung“ auf „öffentlichen Plätzen ab“, sagt aber gleichzeitig, diese „sei an Bahnsteigen, möglicherweise auch in Zügen sinnvoll“. Nur zur Erinnerung: die Bahn AG hatte bereits im April 2016 bundesweit bereits 26.000 Videokameras in Regionalzügen und S-Bahnen im Einsatz. Die Kontrolle über diese Aufnahmen – und ob diese z.B. in Echtzeit an Behörden „abgeleitet“, also kopiert und weitergegeben werden – liegt nach Angaben der Bahn AG  liegt bei den jeweiligen kommerziellen…

„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.

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