Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-Haushalten

Bonn/Kassel – Als einen Schlag ins Gesicht von behinderten Kindern und deren Eltern im Hartz IV-Bezug bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach diese Kinder keinen Behinderten-Mehrbedarf gelten machen können, da Hartz IV keine Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz ist. Kinder würden aber grundsätzlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hätten

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