DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (VI): Der „Fiskalpakt“ fliegt auf

Schon vor dem EU-Gipfel hatte alle juristischen Dienste der EU-Kommission, der Frankfurter Zentralbank EZB, sowie des Sekretariats von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy übereinstimmend geurteilt, daß ein dem EU-Vertrag zuwider laufender eigener Vertrag der 17 Staaten im Euro-Gebiet rechtlich unzulässig sei. Der eigentliche Hintergrund dieses Täuschungsmanövers war denn auch nicht etwa der von vorn herein illusorische Versuch über einen „Fiskalpakt“ quasi eine Parallelunion zur EU zu gründen, sondern schnellstmöglich die Installation des “Europäischen Stabilitätsmechanismus” voran zu treiben, sowie eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem “Euro” zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien im Währungsgebiet zu erpressen.

Doch dazu durfte der Bluff der „zwei Europas“, der Bluff eines Parallel-Vertrages zur „Europäischen Union“ nicht auffliegen. Die Illusion musste gewahrt bleiben, unter allen Umständen.