DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (VI): Der „Fiskalpakt“ fliegt auf

Schon vor dem EU-Gipfel hatte alle juristischen Dienste der EU-Kommission, der Frankfurter Zentralbank EZB, sowie des Sekretariats von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy übereinstimmend geurteilt, daß ein dem EU-Vertrag zuwider laufender eigener Vertrag der 17 Staaten im Euro-Gebiet rechtlich unzulässig sei. Der eigentliche Hintergrund dieses Täuschungsmanövers war denn auch nicht etwa der von vorn herein illusorische Versuch über einen „Fiskalpakt“ quasi eine Parallelunion zur EU zu gründen, sondern schnellstmöglich die Installation des “Europäischen Stabilitätsmechanismus” voran zu treiben, sowie eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem “Euro” zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien im Währungsgebiet zu erpressen.

Doch dazu durfte der Bluff der „zwei Europas“, der Bluff eines Parallel-Vertrages zur „Europäischen Union“ nicht auffliegen. Die Illusion musste gewahrt bleiben, unter allen Umständen.

Die „Formulierungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums für die EFSF-Ermächtigung

Die „Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und FDP“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ vom Finanzministerium unter Minister Dr. Wolfgang Schäuble. Eine kleine Analyse. Entgegen der allgemeinen Darstellung in der Presse hat die Regierung gestern bezüglich der geplanten Ermächtigung für eine Änderung des Rahmenvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der luxemburgischen Aktiengesellschaft EFSF, auch genannt „Euro-Rettungsfonds, bzw „Euro-Rettungsschirm“, offiziell keinen Gesetzentwurf erstellt, oder gar ein Gesetz beschlossen (das kann nur der Gesetzgeber, der Bundestag), sondern der Unionsfraktion von CDU und CSU, sowie der FDP eine „Formulierungshilfe“ mitgegeben. Laut Angaben…