Hartz IV lässt Weihnachten kaum zu

Bonn: Das Erwerbslosen Forum Deutschland erinnert daran, dass Hartz IV-Beziehende mittlerweile seit Jahren ein Weihnachtsfest in absoluter Bescheidenheit verbringen müssen, da im Hartz IV-Regelsatz solche Anlässe nicht vorgesehen sind. „Während Erwachsene sich eventuell damit arrangieren können, wird den Kindern aus Hartz IV-Haushalten besonders drastisch gezeigt, was sie unserem Staat wert sind“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Während der Vermittlungsausschuss im Februar Erwachsenen fünf Euro mehr Hartz IV zubilligte, wurde der Regelsatz für Kinder und Jugendliche nicht erhöht. „Auch bei der längst fälligen Anpassung des Hartz IV-Satzes zum 1. Januar gehen Kinder und Jugendliche erneut leer aus“, so Behrsing weiter. Mit der sogenannten Hartz IV-Reform wurden gleichzeitig zahlreiche Positionen aus dem Regelsatz herausgestrichen, die angeblich nicht „existenzsichernd“ seien. So auch das Symbol von Weihnachten: Der Weihnachtsbaum.

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Das hatte sich Hans W. ganz anders vorgestellt. Schließlich hatte er rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, damit seine Kinder auch rückwirkend die Leistungen erhalten. Und als gut informierter Bürger wusste er schon lange, dass nur bis Ende April Zeit ist. Eigentlich entspricht Hans W. so gar nicht dem von der Arbeitsministerin verbreiteten Klischee, wonach

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