Presseerklärung der Parkschützer-Blockadegruppe und der SeniorInnen gegen S21 vom 2. Juni 2015
Am Samstag, 30. Mai 2015, wurde der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet und befindet sich bis zum nächsten Samstag, 06. Juni, in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Er hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe für vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattgefunden hatten.
Bereits in einem der Fälle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachträglich die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Es handelte sich nach Auffassung des VG Stuttgart um eine Blockadeaktion, die unter den Schutz des Versammlungsrechts falle und um keine reine Verhinderungsblockade, wie die Polizei zunächst befunden hatte. Dies habe das VG Stuttgart bereits mit einem rechtskräftigen Urteil am 12. Juni 2014 zu einer vergleichbaren Blockadeaktion entschieden, auf das es sich nun berief. Im Februar 2015 wurde die Rechtswidrigkeit auch vom Polizeipräsidium Stuttgart anerkannt. „Stuttgart: S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom Verwaltungsgericht anerkannter Rechtswidrigkeit“ weiterlesen