„BND operiert ohne Rücksicht auf das Grundgesetz“: Bundestagspetition gegen nochmalige Erhöhung des Spionage-Budgets
Seit Mitte der 90er Jahre betreibt die Regierung, per einfacher Verordnung, eigene Spionage-Einrichtungen bei allen großen Telefongesellschaften, Funkanbietern bzw späteren Internet-Versorgern / Providern in der Republik. Diese wurden zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. Spätestens mit Inkrafttreten der zweiten Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) Mitte 2002 wurde daraus eine Infrastruktur der Totalüberwachung, über welche die Regierung – maßgeblich durch den Bundesnachrichtendienst – eine “strategische Überwachung der Telekommunikation” auch der Bevölkerung im Inland betrieb.
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