Seit Mitte der 90er Jahre betreibt die Regierung, per einfacher Verordnung, eigene Spionage-Einrichtungen bei allen großen Telefongesellschaften, Funkanbietern bzw späteren Internet-Versorgern / Providern in der Republik. Diese wurden zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet. Spätestens mit Inkrafttreten der zweiten Version der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) Mitte 2002 wurde daraus eine Infrastruktur der Totalüberwachung, über welche die Regierung – maßgeblich durch den Bundesnachrichtendienst – eine “strategische Überwachung der Telekommunikation” auch der Bevölkerung im Inland betreibt.
Nachdem nun Ende letzten Jahres eine Petition gegen die abermalige Erhöhung des Bundesnachrichtendienst-Etats durch den Petitionsausschuss des Bundestages (in dem alle Parteien vertreten sind) verschleppt und sabotiert wurde, genehmigte der Petitionsausschuss schließlich in 2015, unter viel Gewimmer und Gebrumm, doch noch eine Petition gegen die abermalige Erhöhung der staatlichen Alimentierung für die zentrale Organisation des Spionage-Apparats in der Republik. Zur Zeichnung der Petition ruft u.a. der 1987 unter dem Namen „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ gegründete Verein Digitalcourage auf, Nukleus des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Initiator der jährlichen „Freiheit statt Angst“ Demonstrationen.
Der Text der Petition: „„BND operiert ohne Rücksicht auf das Grundgesetz“: Bundestagspetition gegen nochmalige Erhöhung des Spionage-Budgets“ weiterlesen