Foto-Beweis: Polizei aus anderen EU-Staaten bei Castor-Transport eingesetzt

Wendland, Berlin: Französische Polizisten der Sondereinheit CRS haben während des Atommüll-Transportes nach Gorleben in Deutschland auf politische Demonstranten eingeprügelt. Ebenso führten sie laut mehrerer Zeugen zusammen mit BFE-Einheiten der deutschen  Bundespolizei Festnahmen und Personenidentifikationen durch. Ebenfalls wurden durch Zeugen Polizisten aus weiteren Staaten der sogenannten „Europäischen Union“ (EU) beobachtet, u.a. aus Polen und Kroatien. Dies hatte bereits am 7. November Radio Freies Wendland gemeldet, Radio Utopie berichtete. (Ticker und Überblick zum Castor Transport). Die Partei Die Guten hatten dazu am 8.November eine Stellungnahme der für den Einsatz zuständigen Personen verlangt. (Krieg gegen die eigenen Bürger – Der Castor rollt über…

IMI-Kongress 6./7. November 2010

EUropas Staatsbildungskriege: Zerschlagen – Umbauen – Dirigieren Ort: Schlatterhaus, Österbergstr. 2, 72074 Tübingen Im Juli 2010 erklärte der Internationale Gerichtshof die Unabhängigkeitserklärung (nicht aber deren Anerkennung) der unter EU-Verwaltung stehenden serbischen Provinz Kosovo für rechtmäßig. Auch im Sudan wird sich im Januar 2011 der ölreiche Süden des Landes aller Voraussicht nach vom Norden abspalten – wiederum mit tatkräftiger Unterstützung der EU.

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Jeder Journalist ein Terrorist ? Wikileaks und die schwarzen Listen.

Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-Militärberichte über den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.

Briten zwei Schritte vor, einen Schritt zurück.

Ein Kommentar zum Radio-Utopie Artikel „Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch“ Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf die Vefaasungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Strukturprinzipien des Grundgesetzes sind.

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